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Pressemitteilungen 02.12.2021 – Für Besuch der Stadtverwaltung gilt ab 6. Dezember 3-G-Regel

Historischer Marktplatz in Greifswald
Foto: Wally Pruß

Die Greifswalder Stadtverwaltung führt ab Montag, dem 6. Dezember, bis auf Widerruf die 3-G-Regel ein. Wer also ab kommender Woche, Standorte der Verwaltung besuchen möchte, deren Zugang durch die Corona-Landesverordnung nicht ohnehin eingeschränkt ist, muss geimpft, genesen oder getestet sein. Bei Terminvereinbarungen wird ab sofort auf die neue Regelung hingewiesen. Aufgrund des hohen Besuchsverkehrs übernimmt für das Rathaus und das Stadthaus eine Sicherheitsfirma die Prüfung der Nachweise.

Für kulturelle Einrichtungen der Universitäts- und Hansestadt gelten laut derzeitiger Corona-Landesverordnung noch strengere Regeln:

Musikschule: 2-G
Stadtbibliothek: 2-G-Plus
Stadtarchiv: 2-G-Plus
Sozio-kulturelles Zentrum St. Spiritus: 2-G-Plus (Veranstaltungen und Kurse)

Nutzung der städtischen Sporthallen:

Bei Stufe 4 (rot) müssen alle Sporttreibenden im Innenbereich den Status geimpft oder genesen und zusätzlich getestet sein (2-G-Plus). Anleitungspersonen im Sport wie z.B. hauptberuflich tätige Trainer oder ehrenamtlich tätige Übungsleiter, Kampf- und Schiedsrichter u.a. fallen wie alle Arbeitnehmende weiterhin unter die 3-G-Regelungen. Sie müssen vor Durchführung der Sportangebote geimpft oder genesen oder getestet sein. Athletinnen und Athleten mit dem Status Bundes- und Landeskader und Spitzenathletinnen und -athleten, die mit dem Sport ihren Lebensunterhalt bestreiten, dürfen öffentliche und private Sportanlagen für den Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb nutzen, wenn sie geimpft oder genesen oder getestet sind (3-G-Regel).