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Pressemitteilungen 14.03.2018 – Greifswald aktualisiert Einzelhandelskonzept

Menschen bummeln zum Einkaufen in der Fußgängerzone
Fußgängerzone in der Greifswalder Altstadt, Foto: Pressestelle

In der letzten bundesweiten Umfrage von 2016 zur Attraktivität der Zentren und zum Einkaufsverhalten konnte Greifswald bei Flair und Ambiente punkten, beim eigentlichen Einzelhandelsangebot schnitt die Stadt dagegen weniger gut ab. „Das soll sich ändern“, betonte Bausenatorin Jeannette von Busse. „Greifswald hat deshalb das Dortmunder Planungsbüro Junker+Kruse beauftragt, das städtische Einzelhandelskonzept zu aktualisieren“. Dessen Mitarbeiter sind seit dieser Woche unterwegs, um zunächst sämtliche Einzelhandelsangebote in Greifswald aufzunehmen: Welche Angebote gibt es wo in der Stadt, über wie viel Quadratmeter Verkaufsfläche verfügen die Einzelhändler? Welche Sortimente bieten sie an? Wie viele Läden stehen leer? Wo gibt es Versorgungslücken? „Die Datenerhebung ist wichtig, um anschließend die Frage zu beantworten: Wie kann der örtliche Einzelhandel gestärkt und das Angebot verbessert werden?“ macht Jeannette von Busse deutlich.

Damit ein repräsentatives Bild der Angebote erstellt werden kann, bittet die Stadt alle Einzelhändler darum, das Planungsbüro bei der Bestandserfassung zu unterstützen. Die Mitarbeiter können sich ausweisen.

Die letzte Aktualisierung des Einzelhandelskonzeptes stammt aus dem Jahr 2009. Damals gab es z.B. in der Innenstadt 180 Betriebe mit 22.000 Quadratmetern Verkaufsfläche. Inzwischen hat sich einiges verändert, nicht zuletzt mit der Entwicklung des Einkaufszentrums „Gleis vier“ in der Nähe des Bahnhofs. Für Greifswald ist es wichtig, nicht nur ein attraktives Angebots in der Innenstadt weiter zu entwickeln. Gleichzeitig geht es darum, ein ausgewogenes Angebot  zwischen Innenstadt, Nahversorgern in den Wohngebieten und größeren Märkten am Stadtrand zu sichern. Ebenso sollen Strategien für den Umgang mit dem zunehmenden Online-Handel erarbeitet werden. Das Konzept dient auch als Grundlage für die Genehmigung von Einzelhandelsansiedlungen und soll von der Bürgerschaft beschlossen werden.