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Greifswald hebt Vorrangregelung für Radverkehr in der Mühlenstraße auf

04.09.2025
Das Fahrradstraßenschild in der Mühlenstraße
Die Fahrradstraßenbeschilderung in der Mühlenstraße fällt zum 8. September 2025 weg, Foto: Pressestelle

Die Stadt Greifswald hebt die Fahrradstraßenregelung in der Mühlenstraße ab dem 8. September 2025 auf. Grund dafür ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald.

Eine Klägerin hatte sich gegen die Ausweisung der Bewohnerparkplätze in der als Fahrradstraße geltenden Mühlenstraße gewandt. Sie begründete dies damit, dass durch das Parken die eigentliche Fläche des Straßenverkehrs zu stark eingeschränkt werde. Dadurch sei der eigentliche Zweck einer Fahrradstraße, der Vorrang der Radfahrenden, etwa durch das erlaubte Nebeneinanderfahren, nicht mehr gegeben. Mit einer zusätzlichen Einengung der Fahrbahn durch Fahrzeuge, die aus der Sackgasse zurückkehren, entstünde zudem eine Gefahr für Radfahrerinnen und Radfahrer. Diesen Argumenten folgte das Verwaltungsgericht und entschied, dass die Bewohnerparkplätze entfernt werden müssten. Die Konsequenz wäre ein generelles Halteverbot in der gesamten Mühlenstraße.

Nach dem Urteil prüfte die Stadtverwaltung gemeinsam mit Polizei, Feuerwehr und Straßenverkehrsbehörde bei mehreren Begehungen vor Ort, wie die verkehrsrechtlichen Vorgaben umgesetzt werden könnten. Neben den Interessen der Radfahrerinnen und Radfahrer, die in dem Urteil hervorgehoben wurden, mussten auch die Belange der ansässigen Unternehmen und Anwohnenden berücksichtigt werden. Einrichtungen wie die Post, das Hotel, das Möbelhaus und der Blumenladen sind auf den Lieferverkehr angewiesen; ein Be- und Entladen wäre bei einem absoluten Halteverbot aber nicht mehr möglich gewesen. Auch Dienstleistungen des Handwerks, der sozialen Dienste sowie die Entsorgung wären betroffen gewesen. Nach sorgfältiger Abwägung blieb zur Wahrung der unterschiedlichen Interessen bedauerlicherweise nur die Aufhebung der Fahrradstraßenregelung.

Für die Radfahrerinnen und Radfahrer bedeutet diese Entscheidung keine wesentliche Einschränkung: sie können die Mühlenstraße wie gehabt nutzen, allerdings dürfen sie künftig nicht mehr nebeneinander fahren. Ansonsten ändert sich für sie nichts. Auch die bisherige Parkregelung bleibt bestehen. Die Straße wird wieder Teil der Tempo-30-Zone in der Innenstadt. Diese dient vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußgängerinnen und Fußgänger sowie des Radverkehrs.

Oberbürgermeister Dr. Stefan Fassbinder und Bausenator Achim Lerm bedauern diese Entwicklung ausdrücklich. „Es hat sich gezeigt, dass die rechtliche Auseinandersetzung nicht dazu beigetragen hat, die Bedingungen für den Radverkehr zu verbessern“, erklärte Dr. Stefan Fassbinder. Achim Lerm ergänzt: „Die bisherige Lösung war sicher nicht perfekt, aber sie hat ein gutes Miteinander verschiedener Verkehrsarten ermöglicht. Unter dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme hätte man dies dort weiterhin praktikabel beibehalten können. Nun verliert Greifswald als Fahrradstadt ein Stück fahrradfreundliche Infrastruktur. Das ist ein Rückschritt, den wir sehr bedauern.“