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Greifswald muss in der Mühlenstraße ein absolutes Halteverbot umsetzen
In der Mühlenstraße darf künftig weder geparkt noch gehalten werden. Das hat das Verwaltungsgericht Greifswald noch einmal klargestellt. Die Straße in der Innenstadt sei dafür prinzipiell zu eng, unabhängig davon, ob diese als Fahrradstraße ausgewiesen sei oder nicht. Das Gericht gab damit der Klage einer Privatperson recht. Die Stadtverwaltung muss dieses Urteil nun umsetzen.
Das bedeutet, dass ab sofort weder Lieferverkehr noch Anwohnerparken in der Mühlenstraße möglich sind. Der Lieferverkehr kann demnach nur noch in den Stichstraßen Brügg- und Kuhstraße be- und entladen. Das Bewohnerparken entfällt ersatzlos. Betroffen sind je nach Autogröße 6 bis 8 Plätze.
„Das Gericht lässt uns keine andere Wahl“, bedauert Oberbürgermeister Dr. Stefan Fassbinder. „Wir hatten das Urteil ursprünglich so gelesen, dass durch den Wegfall der Fahrradstraße das Parken und Halten von Fahrzeugen weiterhin möglich wäre. Wir wollten damit vor allem den dort ansässigen Unternehmen und anderen Dienstleistern wie Handwerksfirmen oder Pflegediensten entgegenkommen. Das Gericht hat nun aber noch einmal deutlich gemacht, dass dies nicht möglich ist. Das bedauern wir, zumal es bislang keine Probleme zwischen dem Auto- und Radverkehr gegeben hat.“
Die Stadt hat zudem alles Erdenkliche versucht, um weitere Bewohnerparkplätze in den Stichstraßen auszuweisen. Die Anwohnerparkplätze in der Brüggstraße können demnach bleiben. In der Kuhstraße hat sich aber nach umfangreicher Prüfung gezeigt, dass dies nicht möglich ist. Eine Anleiterprobe der Feuerwehr ergab, dass die Straße zu schmal ist und Rettungseinsätze dann nicht mehr möglich wären. Die Anwohnerinnen und Anwohner, die sich teilweise selbst von der Anleiterprobe und den fürs Parken nicht ausreichenden Platz überzeugen konnten, müssen deshalb künftig auf andere Bewohnerparkplätze in der Innenstadt ausweichen (Bewohnerparkbereich 1) oder können Angebote der Greifswalder Parkraumbewirtschaftungsgesellschaft mbH (GPG) nutzen. Dieses hält beispielsweise für die Tiefgarage „Am Markt“ gesonderte Anwohnertarife mit günstigeren Konditionen vor (https://parken-greifswald.de/Dauerparken_30). Die Müllabfuhr ist weithin gewährleistet.
Mit dem generellen Halteverbot für Fahrzeuge greift auch die Wegnahme der Fahrradstraße nicht mehr. Diese wird deshalb ab sofort wieder angeordnet. Die neue Beschilderung ist bereits erfolgt.