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Greifswald vereinfacht Übernachtungssteuer zum 1. Oktober 2025

05.08.2025
Greifswald vereinfacht Übernachtungssteuer© katemangostar auf Freepik

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ändert zum 1. Oktober 2025 ihre Übernachtungssteuer. Statt bislang 5 Prozent der Übernachtungskosten gilt ab dem 4. Quartal 2025 ein Pauschalsatz von 3 Euro pro erwachsener Person und Übernachtung. Den Beschluss dazu fasste die Bürgerschaft bereits im November 2024. Sie wollte damit den Beherbergungsbetrieben entgegenkommen und die Handhabung der Übernachtungssteuer vereinfachen. Die Regelung gilt für alle Beherbergungsbetriebe, wie zum Beispiel Hotels, Pensionen, Herbergen, Ferienwohnungen/-zimmer, Caravanstellplätze und Campingplätze. Die Auswirkungen der Neuregelung werden fortlaufend analysiert und in den bürgerschaftlichen Gremien vorgestellt, um möglicherweise nachzusteuern.

Für wen gilt die Steuer nicht?

Die Übernachtungssteuer wird nicht in allen Fällen erhoben. Steuerfrei sind alle Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr – unabhängig vom Anlass. Auch wenn sie im Rahmen von Gruppenreisen unterwegs sind, fällt keine Steuer an – ebenso nicht für die begleitenden Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter. Keine Steuer zahlen außerdem Personen, die wegen einer laufenden Ausbildung, etwa im Rahmen eines Studiums, einer schulischen Maßnahme oder eines Praktikums in Greifswald übernachten. Auch Einrichtungen, die von gemeinnützigen Körperschaften betrieben werden oder in deren Trägerschaft stehen, sind von der Übernachtungssteuer befreit.

Pflichten der Betriebe

Alle Beherbergungsbetriebe melden vierteljährlich die Gesamtzahl der Übernachtungen. Die erste Meldung nach der Satzungsänderung für das 4. Quartal 2025 ist bis zum 15. Januar 2026 abzugeben. Ein angepasstes Formular sowie weitere Erläuterungen zur Satzungsänderung finden Sie im Dienstleistungsportal auf der städtischen Homepage unter: „Übernachtungssteuer bezahlen“. Die ab dem 1. Oktober 2025 gültige Satzung steht auf der Internetseite der Stadt unter "Finanz- und Abgabewesen". Die Verwaltung versendet bereits die entsprechenden Unterlagen an die registrierten steuerpflichtigen Beherbergungsbetriebe. 

Fragen beantwortet die Abteilung Steuern unter 03834 8536-3131 oder per E-Mail an steuern@greifswald.de.