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Pressemitteilungen 07.12.2023 – In Greifswald gilt ab 2024 eine neue Hundeverordnung

Ein Hund angebunden an einer Laterne
Angeleinter Hund in der Greifswalder Innenstadt; Foto: Pressestelle UHGW

Die Hundeverordnung regelt den Leinenzwang, die Mitnahmeverbote, die Beseitigung von Hundekot und die Begrenzung der Störungen durch Hundegebell. Alle Verstöße gegen die Hundeverordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Wo gilt Leinenzwang und wo nicht?

Im Vergleich zur alten Hundeverordnung wird der Leinenzwang in der neuen gelockert. So gilt die generelle Leinenpflicht nicht mehr in dem aktuell sehr großen Stadtgebiet, sondern nur noch in der Innenstadt sowie in Wieck und in Teilen Eldenas. Dafür fallen die Freilaufzonen weg, da diese durch die großzügigere Regelung nicht mehr notwendig sind.

Somit kann der Hund auf Grünflächen frei laufen, allerdings weiterhin nicht auf Geh- und Radwegen, auf Zuwegen zu Grundstücken, in Grünanlagen von Mehrfamilienhäusern oder in den dortigen Treppenhäusern. Auch auf Grünflächen in Innenhöfen muss der Hund an die Leine, da hier oft Kinder spielen. Für läufige Hündinnen gilt der Leinenzwang permanent. Ausnahmen von der Leinenpflicht können weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen beim Amt für Bürgerservice und Brandschutz beantragt werden.

Wo dürfen sich Hunde prinzipiell nicht aufhalten?

Im gesamten Stadtgebiet ist es verboten, Hunde auf Kinderspielplätze, Bolzplätze, Skater- und Sportanlagen oder ähnliches mitzunehmen. Vom 1. April bis 30. September gilt dieses Verbot auch für das Strandbad Eldena.

Wie muss der Hundekot beseitigt werden?

Jede Person, die einen Hund ausführt, hat sich um dessen Hinterlassenschaften zu kümmern. Diese müssen in entsprechende Behältnisse aufgesammelt und ordnungsgemäß beseitigt werden. Das können Tüten, Schaufeln oder auch Eimer sein – je nach Größe des Tieres.

Wann dürfen Hunde nicht laut bellen?

Aufgrund des Lärmschutzes müssen Hundehalterinnen und Halter insbesondere die Nachtzeit (22:00 bis 06:00 Uhr) sowie die Mittagruhe an Sonn- und Feiertagen (13:00 bis 15:00 Uhr) besonders im Blick haben. In dieser Zeit müssen Hunde, die länger bellen, heulen oder winseln, in weitgehend schalldichten Räumen gehalten werden.

Die gesamte Greifswalder Hundeverordnung finden Sie auf der Homepage der  Universitäts- und Hansestadt Greifswald unter https://www.greifswald.de/de/verwaltung-politik/ortsrecht/verordnungen/.