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Mehr Transparenz auf dem Wohnungsmarkt: Greifswald führt 2026 qualifizierten Mietspiegel ein
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald erstellt erstmals einen qualifizierten Mietspiegel. Dieser soll am 1. März 2026 veröffentlicht werden. Grundlage ist ein Beschluss der Bürgerschaft vom November 2024, die damit für mehr Transparenz, Rechtssicherheit und Verbraucherschutz auf dem angespannten lokalen Wohnungsmarkt sorgen möchte.
Vom einfachen zum qualifizierten Mietspiegel
Aktuell verfügt Greifswald über einen einfachen Mietspiegel, der im Jahr 2024 zuletzt aktualisiert wurde. Er dient als Orientierungshilfe zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete, besitzt jedoch keine rechtliche Verbindlichkeit. Zudem beruhen etwa 97 Prozent der darin enthaltenen Daten auf Angaben der großen Wohnungsgesellschaften wie der WVG und WGG. Da die Daten privater Vermieter im einfachen Mietspiegel kaum berücksichtigt werden, entsteht ein verzerrtes Bild der ortsüblichen Vergleichsmiete – sie fällt der Annahme nach niedriger aus, als es dem tatsächlichen Mietniveau entspricht.
Ein qualifizierter Mietspiegel hingegen erfüllt strenge gesetzliche Anforderungen und ist rechtsverbindlich. Er basiert auf einer umfassenden Datenerhebung und -analyse und bildet so ein realistisches Bild der ortsüblichen Vergleichsmiete ab. Die umfassende Befragung sowohl von Mietern als auch Vermietern – einschließlich privater Anbieter – sorgt für eine ausgewogene Darstellung des Mietmarkts. Zudem besteht für alle eine Auskunftspflicht. Ein qualifizierter Mietspiegel bietet eine verlässliche Grundlage für Mieterhöhungsverlangen nach § 558 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und unterstützt die wirksame Anwendung mietrechtlicher Instrumente wie Mietpreisbremse oder Kappungsgrenze.
Online-Befragung startet im Herbst 2025 – Mithilfe aller gefragt
Die Datenerhebung erfolgt von September bis Oktober 2025. Hierfür werden zufällig ausgewählte Vermieterinnen und Vermieter sowie Mieterinnen und Mieter zur Teilnahme an einer Online-Befragung aufgefordert. Gefragt wird unter anderem nach Mietvertragsdaten, Gebäudeeigenschaften, Wohnungsgröße, Ausstattung und Energieinfrastruktur. Die Stadtverwaltung bittet alle Angeschriebenen um Unterstützung. Per Gesetz besteht gegenüber der zuständigen Behörde eine Auskunftspflicht. Nicht erteilte Auskünfte können ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich ziehen – mit Geldbußen bis zu 5.000 Euro.
Die Erstellung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Hamburger Forschungsinstitut FUB IGES, das die wissenschaftliche Erhebung und Auswertung übernimmt. Die bestehende Arbeitsgruppe Mietspiegel – ein Gremium aus Vertreterinnen und Vertretern der Wohnungswirtschaft, Mieterseite und Verwaltung – wird die Erstellung fachlich begleiten.
Transparente Ergebnisse ab März 2026
Der qualifizierte Mietspiegel soll ab dem 1. März 2026 in Kraft treten. Die Ergebnisse werden in einer kostenfreien Broschüre sowie über die städtische Website veröffentlicht. Eine ausführliche Dokumentation macht die Erhebungs- und Auswertungsverfahren für die Öffentlichkeit nachvollziehbar. Auch die Veröffentlichung eines Online-Mietpreisrechners ist geplant.