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Pressemitteilungen 02.02.2023 – Stadtverwaltung setzt Zahlung für Umzugsbeihilfe und Neugeborenenprämie vorübergehend aus

Ansicht des Stadthauses mit Öffnungszeiten
Foto: Stadthaus © Wally Pruß

Da der Haushalt für die Jahre 2023/24 noch nicht beschlossen und genehmigt ist, können derzeit weder die Umzugsbeihilfe noch die Neugeborenenprämie ausgezahlt werden. Die Stadtverwaltung setzt deshalb die Bearbeitung der Anträge und Fälle hierfür vorübergehend aus. Sobald der neue Doppelhaushalt durch die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschlossen und durch das Land M-V genehmigt wurde, kann die Auszahlung auch rückwirkend zum 1.1.2023 wieder erfolgen. Die Stadt wird über den Zeitpunkt in einer Pressemitteilung und auf ihrer Internetseite informieren. Während Auszubildende und Studierende die Umzugsbeihilfe schriftlich beantragen müssen, wird die Neugeborenenprämie automatisch gewährt. In den vergangen Jahren wurden jeweils rund 930 Anträge auf Umzugsbeihilfe bearbeitet und rund 610 Neugeborene der Stadt mit einer Prämie in Höhe von 100 Euro begrüßt. Die Umzugsbeihilfe in Höhe von 200 Euro können Auszubildende und Studierende einmalig erhalten, die sich in Greifswald erstmals mit Hauptwohnsitz anmelden.