Informelle Planung

Informelle Planung ist der Oberbegriff für Verfahren und Instrumente städtischen Planens, die nicht – wie z.B. Flächennutzungsplan und Bebauungspläne - rechtlich formalisiert, standardisiert und direkt rechtsverbindlich sind. D.h. informelle Planungen haben keine unmittelbar rechtliche Wirkung auf Bürger/innen. Sie dienen vielmehr der Verwaltung bei kommunalem Handeln als Orientierungshilfen für Entscheidungen zu Bauvorhaben, zur Steuerung kommunaler Investitionen sowie dem Einsatz von Fördermitteln. Hat die Bürgerschaft solche Pläne jedoch beschlossen oder zustimmend zur Kenntnis genommen, wirken sie verwaltungsintern, beispielsweise dienen sie der Abwägung zur Aufstellung von Bauleitplänen. Darüber bieten sie Planungssicherheit für Bürger und Investoren.

Die Konzepte können auf verschiedene Weise wirksam werden:

  • durch die Selbstbindung der Akteure an die dokumentierten Diskussionsergebnisse,
  • durch die Umsetzung in konkrete Projekte,
  • durch (Förder-)Programme und Maßnahmen bzw.
  • durch die Berücksichtigung in formellen Planungsverfahren.

Hierzu gehören Informationsgrundlagen, Leitbilder, Konzepte, Rahmen- und Masterpläne, oder Strategiepapiere. Viele der verlinkten Papiere, wie z.B. das Integrierte Stadtentwicklungskonzept, sind das Ergebnis offener, kommunikativer Aushandlungsprozesse und kooperativer Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure.