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Änderungen und Ergänzungen in Pilotenlizenzen für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln, Segelflugzeuge und Freiballone eintragen lassen
Volltext
Wenn Sie eine Pilotenlizenz besitzen und bestimmte Angaben ergänzen oder ändern möchten, müssen Sie dies beantragen.
Dies kann zum Beispiel in folgenden Fällen vorkommen:
- Adressänderung
- Änderungen des Namens zum Beispiel in Folge einer Heirat
- Neueintragung eines Sprechfunkberechtigung
- Eintragung beziehungsweise Ergänzung eines Sprachnachweises
- Erweiterung oder der Erwerb einer Berechtigung
Dies betrifft Pilotenlizenzen für folgende Luftfahrzeugkategorien:
- Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln:
- PPL(A) – Privatpilotlizenz (Privat Pilot Licence) Flugzeuge
- PPL(H) - Privatpilotenlizenz (Privat Pilot Licence) Hubschrauber
- Leichtluftfahrzeuge:
- LAPL(A) – Leichtflugzeuge-Lizenz (Light Aircraft Pilot Licence) Flugzeuge
- LAPL(H) - Leichtflugzeug-Lizenz (Light Aircraft Pilot Licence) Hubschrauber
- Segelflugzeuge (Sailplane Pilot Licence - SPL)
- Freiballone (Balloon Pilot Licence - BPL)
Den Antrag stellen Sie bei der für Sie zuständigen Luftfahrtbehörde.
Handlungsgrundlage(n)
- Anhang I FCL.015 a), Anhang VI ARA.GEN.315, Verordnung (EU) Nummer 1178/2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt
- Anhang III SFCL.015 a) 1. v), Durchführungsverordnung (EU) 2018/1976 der Kommission zur Festlegung detaillierter Vorschriften für den Flugbetrieb mit Segelflugzeugen
- Anhang III BFCL.015 a) 5., Verordnung (EU) 2018/395 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für den Flugbetrieb mit Ballonen
- Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Ergänzung oder Änderung Ihrer Pilotenlizenz
- gültiges Identitätsdokument, zum Beispiel Personalausweis
- gegebenenfalls: Unterlagen zur Legitimation der angestrebten Änderung/Ergänzung in der Lizenz
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
;Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
27.11.2025;03.02.2026
Kosten
Gebühr: EUR 15,00 bis 60,00
