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Altlasten- oder Bodenschutzkataster: Auskunft beantragen
Volltext
Altlastverdachtsflächen sind zum einen Grundstücke stillgelegter Betriebe/Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte) und zum anderen Grundstücke stillgelegter Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen).
Als zuständige obere Bodenschutzbehörde führt das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV das digitale Bodenschutz- und Altlastenkataster (dBAK MV), in dem Informationen zu altlastverdächtigen Flächen, Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen geführt werden.
Benötigt ein Grundstückseigentümer oder eine Person mit berechtigtem Interesse aus verschiedenen Gründen die Information, ob für ein Grundstück ein möglicher Altlastverdacht besteht, kann er online einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster stellen.
Für die Erteilung einer Auskunft muss der Eigentümer einen Eigentumsnachweis oder eine Person, die nicht selbst Eigentümer des angefragten Grundstücks ist, eine Vollmacht des Eigentümers digital übermitteln.
Liegen die angefragten Flurstücke in mehr als einer Gemarkung, müssen mehrere Anfragen gestellt werden.
Handlungsgrundlage(n)
- § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG)
- § 4 Umweltinformationsgesetz (UIG)
- § 21 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)
- § 3 Landes-Umweltinformationsgesetz M-V (LUIG M-V)
- § 5 Landesbodenschutzgesetz M-V (LBodSchG M-V)
- § 6 Landesbodenschutzgesetz M-V (LBodSchG M-V)
- § 7 Landesbodenschutzgesetz M-V (LBodSchG M-V)
- Bodenschutz-Kostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (BodSchKostVO M-V)
- Nummer 1.2 der Umweltinformationskostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (UIKostVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
Der Antrag auf Erteilung einer Altlastenauskunft kann nur online gestellt werden.
Die angefragten Flurstücke müssen zu einer Gemarkung gehören.
Für den Antrag werden nachfolgende Angaben benötigt:
- Grund für das Auskunftsersuchen,
- Name und Anschrift (es werden die Daten aus Ihrem BundID-Konto übernommen),
- die Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer des betreffenden Flurstücks.
- Sind Sie Eigentümer des Grundstücks, fügen Sie einen Eigentumsnachweis (z.B. Grundbuchauszug) bei.
- Sind Sie nicht Eigentümer des Grundstücks, fügen Sie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers bei.
Voraussetzungen
Für die Online-Anfrage sind keine besonderen Voraussetzungen erforderlich.
Wird bei der Online-Anfrage kein eindeutiges Ergebnis ermittelt, müssen Sie im Anschluss die für die Bearbeitung ihrer Anfrage notwendigen Informationen eingeben. Dabei handelt es sich um den Grund der Anfrage und der Nachweis Ihres berechtigten Interesses (Eigentümer des Grundstücks / Vollmacht des Eigentümers).
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Eine negative Online-Auskunft ist kostenfrei.
Verfahrensablauf
Als Erstes müssen die Flurstücke angeben werden, für welche eine Auskunft beantragt wird. Die Flurstücke müssen sich innerhalb einer Gemarkung befinden.
Im nächsten Schritt wird automatisch kontrolliert, ob Hinweise zu altlastverdächtigen Flächen, Altlasten oder schädlichen Bodenveränderungen für das/die Flurstücke vorliegen. Liegen keine vor, erhalten sie sofort einen Negativbescheid im PDF-Format.
Kann ein Verdacht nicht sicher ausgeschlossen werden, wird der Antrag digital an die zuständige untere Bodenschutzbehörde weitergeleitet.
Zuvor müssen Sie den Grund der Anfrage angeben und den Nachweis Ihres berechtigten Interesses (Eigentümer des Grundstücks / Vollmacht des Eigentümers) belegen.
Für eventuelle Nachfragen erhalten Sie per Mail die Kontaktinformationen der Behörde.
Bearbeitungsdauer
Ist eine Online Auskunft möglich, erhalten Sie diese sofort als PDF-Dokument.
Fristen
Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem digitalen Bodenschutz- und Altlastenkataster (dBAK). Das dBAK wird laufend fortgeschrieben. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlastenkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
05.01.2026
Zuständige Stelle
Obere Bodenschutzbehörde des Landes M-V
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V)
