Online beantragen
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Das Abbrennen von
muss ganzjährig vom Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber der zuständigen Stelle schriftlich angezeigt werden. Für die Anzeige gilt eine Frist von zwei Wochen vor Abbrand des Feuerwerks. Bei Feuerwerken in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind, hat die schriftliche Anzeige vier Wochen vorher zu erfolgen.
Sie benötigen
In der Anzeige müssen die folgenden Angaben gemacht bzw. die folgenden Unterlagen beigefügt werden:
Es dürfen sich in unmittelbarer Nähe des Feuerwerks keine Kirchen, Krankenhäuser, Alters- und Pflegeheime, reetgedeckte Gebäude oder Fachwerkhäuser befinden.
Die sprengstoffrechtlichen Vorschriften sehen keine Gebühr vor. Allerdings könnten aufgrund örtlicher Satzungen der Gemeinden beziehungsweise Stadtverwaltungen Gebühren für den Verwaltungsaufwand erhoben werden.
Die Anzeige muss mindestens zwei Wochen vor Abbrennen des Feuerwerks erfolgen.
Anzeige/Anmeldung/sonstiges:
Das Formular zur Abbrennanzeige steht online im Formularmanagement des Landes auch den Kommunen zur Verfügung.
Aus einem begründeten Anlass können auch Privatpersonen, das heißt, Personen ohne Erlaubnis oder Befähigungsschein, das Abbrennen eines Kleinfeuerwerks (Kategorie F2) beantragen.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Das Abbrennen von diversen Feuerwerkskörpern muss ganzjährig vom Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber der zuständigen Stelle schriftlich angezeigt werden.