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Neben den Informationen über die Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) weist das Liegenschaftskataster die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) für die Finanzbehörden nach. Auf der Grundlage der Bodenschätzungsergebnisse wird die Ertragsmesszahl berechnet. Sie ist ein Indikator für die Ertragsfähigkeit des Bodens (Acker oder Grünland).
Weiterhin können Auszüge aus den Bodenschätzungskarten beantragt werden.
keine
zu erfragen bei den zuständigen Ansprechpartnern
Antragstellung (persönlich oder über Formular per E-Mail oder Post), Erstellen der Auszüge, Versand von Produkt und Gebührenbescheid
keine
Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden (uVGB) der Landkreise, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI).
Auskünfte aus den Ergebnissen der amtlichen Bodenschätzung dürfen nur von den uVGB und den am automatisierten Abrufverfahren teilnehmenden ÖbVI erteilt werden.
Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen
22.05.2019
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Adresse
17389 Anklam, Hansestadt
Mühlenstraße 18 c
(Standort Anklam)
Fax:
+49 3834 8760-9099
Herr Andreas Gudd
Position: Amtsleiter
Tel.: | 03834 8760-3401 |
Fax: | 03834 8760-9099 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Zuständig für :