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Im Ausländerzentralregister werden persönliche Daten von Ausländerinnen und Ausländern gespeichert, die länger als 90 Tage in Deutschland leben oder gelebt haben. Es enthält Daten wie:
Daten werden auch bei aufenthaltsrechtlich relevanten Anlässen erfasst, zum Beispiel bei der Asylantragstellung.
Möchten Sie eine Auskunft Ihrer im Ausländerzentralregister gespeicherten Daten erhalten, müssen Sie beim BVA einen Antrag stellen. Um zu vermeiden, dass eine Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten an Unbefugte erfolgt, kann Ihr Antrag erst dann beantwortet werden, wenn Ihre Identität zweifelsfrei überprüft wurde.
Hinweis: Sie können die Auskunft auch durch einen Bevollmächtigten beantragen.
Hinweis: Bitte fügen Sie eine Übersetzung der Unterschriftsbeglaubigung bei, wenn diese nicht in deutscher Sprache erfolgt ist. Möchten Sie die Auskunft durch einen Bevollmächtigten beantragten, muss die Unterschrift auf der Vollmacht beglaubigt sein (Ausnahme: der Bevollmächtigte ist ein bei einem deutschen Gericht zugelassener Rechtsanwalt).
keine
in der Regel keine
Hinweis: Es können Kosten an anderer Stelle anfallen, zum Beispiel für die Beglaubigung von Ausweisdokumenten.
Die Auskunft aus dem Ausländerzentralregister können Sie schriftlich oder persönlich beantragen.
Schriftliche Beantragung:
Persönliche Beantragung:
keine
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Bundesverwaltungsamt (BVA)
Richard-Byrd-Straße 6
50829 Köln
Bundesverwaltungsamt (BVA)
Richard-Byrd-Straße 6
50829 Köln
E-Mail: azr-auskunft@bva.bund.de
Telefon: 0228 993588099
Fax: 0228 993582831
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
Möchten Sie eine Auskunft über Ihre im Ausländerzentralregister gespeicherten Daten erhalten, müssen Sie beim Bundesverwaltungsamt (BVA) einen Antrag stellen.