Adresse
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland beantragen
Volltext
Wenn Sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines solchen Zeugnisses verlangt.
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für die Eheschließung im Ausland ist in Deutschland auch für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, möglich.
Die Ausstellung erfolgt durch das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Das Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von sechs Monaten.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Die Voraussetzungen, Art und Format der zu erbringenden Nachweise und die Prüfung der Ehevoraussetzungen richten sich wie bei einem deutschen Staatsbürger nach deutschem Recht.
- Durch öffentliche Urkunden ist nachzuweisen:
- der Personenstand
- der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt
- die Staatsangehörigkeit sowie
- gegebenenfalls die letzten Ehen- und/oder Lebenspartnerschaften und deren Auflösungen.
Voraussetzungen
Wenn die Person, die die Ehe im Ausland schließen möchte, eines der folgenden Personalstatute aufweist:
- staatenlos
- asylberechtigt
- anerkannter Flüchtling
- oder Personen, dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist,
- sowie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an Ihr Standesamt.
Verfahrensablauf
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt beantragt.
Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.
Bearbeitungsdauer
einzelfallabhängig
Fristen
Nach Ausstellung hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Anfechtung
- Feststellungsverfahren
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
22.03.2022
Zuständige Stelle
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
32.3.1 Standesamt
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Rathaus Markt
Postanschrift
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Postfach 31 53
Telefon:
+49 3834 8536-1197
(Leitende Standesbeamtin)
+49 3834 8536-1190
(Eheschließung)
+49 3834 8536-1191
(Geburten)
+49 3834 8536-1192
(Sterbefälle)
+49 3834 8536-1194
+49 3834 8536-1196
Fax:
+49 3834 8536-1193
Kontakt
Frau Carola Carstens
Tel.: | +49 3834 8536-1197 |
Fax: | +49 3834 8536-1193 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | RE 20 |
Zuständig für :
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland beantragen
- Eheschließung anmelden
- Eheschließung im Ausland - Eintrag in das deutsche Eheregister
- Eheschließung Vollzug Besondere
- Eheschließung Vollzug mit ausländischem Partner
- Eheschließung Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner
- Eheschließung Vollzug mit sorgeberechtigtem Partner
- Eheschließung Vollzug nur für deutsche Staatsbürger
- Eheurkunde aus alten Familienbüchern beantragen
- Eheurkunde beantragen
- Erteilung einer Bescheinigung über die Geburtszeit
- Fehlgeburt anzeigen
- Geburt anzeigen
- Geburt im Ausland - Eintrag in das deutsche Geburtenregister
- Geburtsnamen oder vorher geführten Namen wiederannehmen
- Geburtsurkunde beantragen
- Geburtsurkunde beantragen bei Geburt im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet
- Geburtsurkunde bei Hausgeburt beantragen
- Heirat im Ausland
- Lebenspartnerschaftsurkunde - Weitere Ausfertigungen beantragen
- Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Namensführung in der Ehe
- Namensgebung
- Namensgebung - Beratung
- Standesamtliche Trauung
- Sterbefall beim Standesamt anzeigen
- Sterbeurkunde bei Sterbefall im Ausland beantragen
- Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen
- Vaterschaftsanerkennung
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin:
- Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr)
- Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Sprechzeiten ohne Termin:
- Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr