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Ingenieure, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft gleichgestellten Staat als Bauvorlageberechtigte niedergelassen sind, sind ohne Eintragung in die Liste bauvorlageberechtigt, wenn sie eine vergleichbare Berechtigung besitzen und dafür vergleichbare Anforderungen bezüglich des qualifizierenden Hochschulabschlusses erfüllen mussten.
Sie haben das erstmalige Tätigwerden als Bauvorlageberechtigter vorher der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern anzuzeigen. Sie werden in einem Verzeichnis geführt.
Die Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern hat auf Antrag zu bestätigen, dass die Anzeige erfolgt ist.
Die Anzeige ist nicht erforderlich, wenn bereits in einem anderen Land eine Anzeige erfolgt ist; eine weitere Eintragung in die von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern geführten Verzeichnisse erfolgt nicht.
Der Anzeige über das erstmalige Tätigwerden als auswärtiger bauvorlageberechtigter Ingenieur sind folgende Unterlagen beizufügen:
Jahresgebühr für die Führung im Verzeichnis der Kammer: 50 EUR
Nähere Informationen finden Sie in der Gebührensatzung der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern.
ca. 3 Monate
keine
Das Formular für die Anzeige der erstmaligen Tätigkeit als auswärtiger bauvorlageberechtigter Ingenieur kann von der Homepage der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern heruntergeladen werden:
Anzeige - "Erstmaliges Tätigwerden auswärtiger Bauvorlageberechtigter"
Die Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern stellt auf Antrag eine Bestätigung darüber aus, dass die Anzeige des erstmaligen Erbringens von Leistungen als bauvorlageberechtigter Ingenieur erfolgt ist.
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Tel.: 0385/558360
Fax: 0385/55836-30
https://www.ingenieurkammer-mv.de/
E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Tel.: 0385/558360
Fax: 0385/55836-30
https://www.ingenieurkammer-mv.de/
E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 9 - 12 Uhr
Dienstag: 13 - 15 Uhr
Donnerstag: 13 - 18 Uhr
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Bauvorlagen für die nicht verfahrensfreie Errichtung und Änderung von Gebäuden müssen von einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, der bauvorlageberechtigt ist.