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Es ist vor Einreichung eines Bauantrages möglich, bei der unteren Bauaufsichtsbehörde zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens einen schriftlichen Vorbescheid zu beantragen.
Das ist immer dann sinnvoll, wenn unklar ist, ob z. B. das für die Bebauung vorgesehene Grundstück überhaupt mit dem geplanten Bauvorhaben bebaubar ist.
Der Vorbescheid ist unter Verwendung der amtlich vorgeschriebenen Bauformulare zu beantragen. Die zur bauaufsichtlichen Entscheidung gestellten Fragen des Bauvorhabens müssen in dem Antrag klar formuliert und hinreichend bestimmt gefasst sein. Dem Antrag sind die Unterlagen beizufügen, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind.
Der Antrag auf Vorbescheid ist unter Verwendung der amtlich vorgeschriebenen Bauformulare zu stellen.
Die Entscheidung zu einem Antrag auf Vorbescheid ist kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Baugebührenverordnung - BauGebVO M-V, Anlage 1.
Der Antrag auf Vorbescheid ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese prüft den Antrag und trifft die abschließende Entscheidung. Sie beteiligt zuvor die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Vorbescheid vorgeschrieben ist, oder ohne deren Stellungnahme die zur Beurteilung gestellten Fragen nicht beurteilt werden können.
Die Bearbeitungsdauer ist insbesondere abhängig von der Art des Vorhabens bzw. den gestellten Fragen.
keine
Der Vorbescheid ist unter Verwendung der amtlich vorgeschriebenen Bauformulare zu beantragen.
zuständige untere Bauaufsichtsbehörde
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Es ist vor Einreichung eines Bauantrages möglich, bei der unteren Bauaufsichtsbehörde zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens einen schriftlichen Vorbescheid zu beantragen.