Adresse
Für einen Bauantrag sind Lagepläne von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde des Landkreises zu erstellen, wenn
Die Prüfung, ob es sich um eine festgestellte Flurstücksgrenze handelt, wird durch die untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde des Landkreises durchgeführt und eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt.
Aktenzeichen vom Baugenehmigungsverfahren, wenn vorhanden
zu erfragen beim zuständigen Ansprechpartner
Antragstellung (persönlich oder über Formular per E-Mail, Post), Erstellen der Bescheinigung, Versand der Bescheinigung und Gebührenbescheid
ergeben sich aus dem Antragsverfahren zur Erteilung einer Baugenehmigung
Antragsformular
Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise
Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen
Für einen Bauantrag sind Lagepläne zu erstellen, wenn Gebäude so errichtet werden sollen, dass eine ihrer Abstandsflächen bis weniger als 0,5 m an die Grundstücksgrenze heranreicht und es sich bei der Grundstücksgrenze nicht um eine festgestellte Flurstücksgrenze handelt.