Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen durch Bestattungsinstitute, allgemein Bestatter genannt, durchgeführt. Sie können dabei unterschiedliche Bestattungsarten auswählen. Je nach Region können Sie wählen zwischen
Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen.
Sind Bestattungspflichtige (Angehörige)
oder
und
hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort örtlich zuständige Ordnungsbehörde für die Bestattung zu sorgen.
Jede Leiche muss bestattet werden. Jede Person, die eine Leiche auffindet oder in deren Beisein ein Mensch stirbt, hat unverzüglich die Leichenschau zu veranlassen bzw. die Polizei zu verständigen. Jeder erreichbare niedergelassene Arzt ist verpflichtet, die Leichenschau unverzüglich vorzunehmen sowie die Todesbescheinigung auszustellen und auszuhändigen. Dasselbe gilt für Ärzte in Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen für die dort Verstorbenen.
Für die Bestattung haben die volljährigen Angehörigen in folgender Reihenfolge zu sorgen:
Für die Bestattung
Im Fall einer Urnenbestattung eine Bescheinigung über die zweite amtliche Leichenschau vor der Kremierung.
Es fallen Gebühren an für
Wenn die Angehörigen nicht für die Bestattung eines Verstorbenen sorgen, wird die Bestattung von der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde veranlasst und die bestattungspflichtigen Personen haften als Gesamtschuldner für die entstehenden Kosten.
Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass der Verstorbenen ebenfalls nicht dazu ausreicht, können sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialamt stellen.
Bitte wenden Sie sich
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (Referat 405 - Rechtsangelegenheiten im Gesundheitswesen)
Jede Leiche muss bestattet werden. Egal, ob in einer Erd-, Feuer-, See- oder Waldbestattung .