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Bewohnerparkausweis: Neuausstellung wegen Änderung der Personen-, Adress- oder Kfz-Daten beantragen
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Volltext
Wenn sich Ihre persönlichen Daten oder die Ihres Fahrzeuges verändert haben, können Sie eine Neuausstellung des Bewohnerparkausweises beantragen.
Handlungsgrundlage(n)
§ 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO
Erforderliche Unterlagen
- Bescheid über die Bewilligung eines Bewohnerparkausweises
- Nachweis Veränderung der Daten (zum Beispiel Meldebescheinigung bei Umzug, Zulassungsbescheinigung I bei Fahrzeugwechsel)
- Bei Beantragung durch einen Vertreter: Vollmacht
Wenn Sie einen Antrag auf Neuausstellung stellen, geben Sie Ihren bisher gültigen Bewohnerparkausweis zurück.
Voraussetzungen
Änderung der Personendaten, Adressdaten (ohne Wechsel der Bewohnerparkzone) oder Kfz-Daten
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
10,20 Euro zzgl. Auslagen
Verfahrensablauf
Füllen Sie den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft.
Zeigen Sie die Änderung durch Abgabe des ausgefüllten Formulars und der aktuellen Unterlagen bei der Zulassungsstelle an.
Bei Rückfragen kontaktieren wir Sie über Ihre angegebenen Daten.
Nach abschließender Bearbeitung Ihres Anliegens erhalten Sie den geänderten Parkausweis vor Ort oder mittels Postversand an Ihre Wohnadresse.
Dem Brief liegt der dazugehörige Gebührenbescheid bei, es sei denn Sie haben die Gebühren bereits im Online-Verfahren oder vor Ort beglichen.
Die bei Erteilung festgesetzte Frist des ursprünglichen Bewohnerparkausweises bleibt durch die Änderung unberührt.
Bearbeitungsdauer
keine Angaben
Der Antrag wird schnellstmöglich geprüft und bearbeitet.
Fristen
keine Angaben
Hinweise (Besonderheiten)
Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.
Rechtsbehelf
allgemeine Leistungsklage
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
16.02.2022
Zuständige Stelle
Für die Neuausstellung ist dieselbe Behörde zuständig, die Ihren Bewohnerparkausweis ausgestellt hat.
