Bewohnerparkausweis: Neuausstellung wegen Änderung der Personen-, Adress- oder Kfz-Daten beantragen

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Wenn sich Ihre persönlichen Daten oder die Ihres Fahrzeuges verändert haben, können Sie eine Neuausstellung des Bewohnerparkausweises beantragen.

Handlungsgrundlage(n)

§ 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO

Erforderliche Unterlagen

  • Bescheid über die Bewilligung eines Bewohnerparkausweises
  • Nachweis Veränderung der Daten (zum Beispiel Meldebescheinigung bei Umzug, Zulassungsbescheinigung I bei Fahrzeugwechsel)
  • Bei Beantragung durch einen Vertreter: Vollmacht

Wenn Sie einen Antrag auf Neuausstellung stellen, geben Sie Ihren bisher gültigen Bewohnerparkausweis zurück.

Voraussetzungen

Änderung der Personendaten, Adressdaten (ohne Wechsel der Bewohnerparkzone) oder Kfz-Daten

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

10,20 Euro zzgl. Auslagen

Verfahrensablauf

Füllen Sie den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft.

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Zeigen Sie die Änderung durch Abgabe des ausgefüllten Formulars und der aktuellen Unterlagen bei der Zulassungsstelle an.

Bei Rückfragen kontaktieren wir Sie über Ihre angegebenen Daten.

Nach abschließender Bearbeitung Ihres Anliegens erhalten Sie den geänderten Parkausweis vor Ort oder mittels Postversand an Ihre Wohnadresse.

Dem Brief liegt der dazugehörige Gebührenbescheid bei, es sei denn Sie haben die Gebühren bereits im Online-Verfahren oder vor Ort beglichen.

Die bei Erteilung festgesetzte Frist des ursprünglichen Bewohnerparkausweises bleibt durch die Änderung unberührt.

Bearbeitungsdauer

keine Angaben

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Der Antrag wird schnellstmöglich geprüft und bearbeitet.

Fristen

keine Angaben

Hinweise (Besonderheiten)

Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.

Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.

Rechtsbehelf

allgemeine Leistungsklage

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

16.02.2022

Zuständige Stelle

Für die Neuausstellung ist dieselbe  Behörde zuständig, die Ihren  Bewohnerparkausweis ausgestellt hat.