Bewohnerparkausweis: Verlängerung beantragen

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Ihren Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • bisheriger Bewohnerparkausweis
  • Bestätigung, dass keine Veränderungen nach der letzten Beantragung eingetreten sind
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht

Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein.

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Weitere erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Stellplatz Eigenerklärung

bei abweichendem Fahrzeughalter zusätzlich:

  • Nutzungsbestätigung
  • Personalausweis des Halters

bei Kennzeichen- oder Parkzonenwechsel:

  • gültige Bewohnerparkkarte

Voraussetzungen

  • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
  • Es ist kein Privatstellplatz vorhanden.
  • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen ein auf eine andere Person zugelassenes Fahrzeug dauerhaft.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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90,00 Euro zzgl. Auslagen

Verfahrensablauf

Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

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Sie können den Bewohnerparkausweis online, schriftlich oder persönlich bei Ihrer zuständigen Stelle beantragen.

Das ausgefüllte Formular und die vorgelegten Unterlagen werden auf Vollständigkeit überprüft.

Bei Rückfragen im schriftlichen Verfahren kontaktieren wir Sie über ihre angegebenen Daten.

Liegen alle erforderlichen Unterlagen vor wird Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeitet.

Im Anschluss erfolgt die direkte Aushändigung oder der Versand des Bewohnerparkausweises an Ihre Wohnadresse.

Dem Brief liegt der dazugehörige Gebührenbescheid bei, es sei denn Sie haben die Gebühren bereits im Online-Verfahren oder vor Ort beglichen.

Der Bewohnerparkausweis wird befristet für ein Jahr ausgestellt.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fristen

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Die Verlängerungsbeantragung kann frühestens einen Monat vor Fristablauf des aktuell gültigen Ausweises gestellt werden.

Fachlich freigegeben am

23.06.2021

Zuständige Stelle

Untere Straßenverkehrsbehörde (Gemeinde oder Amt)