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Bewohnerparkausweis beantragen
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Volltext
Als Bewohner können Sie für Ihr oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Bewohnerparkvorrechte sind vorrangig mit Zeichen 286 oder 290.1 StVO mit Zusatzzeichen "Bewohner mit Parkausweis...frei" oder mit Zeichen 314/315 StVO mit Zusatzzeichen "Nur Bewohner mit Parkausweis..." gekennzeichnet.
Ein Anrecht auf einen Parkplatz besteht mit der Erteilung eines Bewohnerparkausweises nicht.
Für Schwerbehinderte reservierte Parkplätze sind von der Bewohnerparkregelung ausgenommen.
Handlungsgrundlage(n)
- § 45 Abs. 1b Nr. 2a Straßenverkehrs-Ordnung i. V. m. der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung zu § 45 Rn. 29 ff.
- Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des Straßenverkehrswesens
- § 6a Abs. 5a Straßenverkehrsgesetz i. V. m. Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel
- § 45 Abs. 1b Nr. 2a Straßenverkehrs-Ordnung
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung zu § 45 Rn. 29 ff.
- Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des Straßenverkehrswesens
- § 6a Abs. 5a Straßenverkehrsgesetz
- Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung,
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief),
- gegebenenfalls schriftliche Bestätigung des Fahrzeughalters zur dauerhaften Überlassung eines Kraftfahrzeuges an den Antragsteller, wenn dieser nicht Halter desselben ist.
- Bei Beantragung durch einen Vertreter: Vollmacht
Voraussetzungen
Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben.
- Der Antragsteller muss im Bewohnerparkbereich meldebehördlich registriert sein und dort tatsächlich wohnen - die angemeldete Nebenwohnung kann ausreichen (die Entscheidung hierüber treffen die Kommunen satzungsgemäß).
- Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.
- Nur in begründeten Einzelfällen können mehrere Kfz-Kennzeichen in einem Parkausweis eingetragen oder der Eintrag "wechselnde Fahrzeuge" vorgenommen werden.
- Ist der Bewohner Mitglied einer Car-Sharing-Organisation, wird deren Name im Kennzeichenfeld des Parkausweises eingetragen. Das Bewohnerparkvorrecht gilt dann nur für das Parken eines von außen deutlich erkennbaren Fahrzeugs dieser Organisation (Aufschrift, Aufkleber am Fahrzeug).
Nähere Informationen erteilen die zuständigen Stellen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Gebühren für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises betragen EUR 10,20 - 30,70 pro Jahr, gegebenenfalls zuzüglich Auslagen für Postversand und ähnliches.
Die Gemeinden können hiervon abweichende Regelungen treffen.
Die Ausgabe eines Bewohnerparkausweises in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald kostet 90,00 Euro.
Verfahrensablauf
Füllen Sie den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft.
Bearbeitungsdauer
keine Angaben
Fristen
Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
01.02.2023
Zuständige Stelle
Für die Erteilung der Bewohnerparkausweise sind die amtsfreien Gemeinden und Ämter zuständig.
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32.2.1 Kfz-Zulassungsstelle und Bewohnerparkausweis
Adresse
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Markt 15
Postanschrift
17461 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Postfach PF 3153
Telefon:
+49 3834 8536-4125
+49 3834 8536-4120
(Für telefonische Terminvereinbarungen)
Fax:
+49 3834 8536-1126
Kontakt
Frau Anne Wiese
| Tel.: | +49 3834 8536-4125 |
| Fax: | +49 3834 8536-1126 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
| Raum: | AE 01 |
Zuständig für :
- Bewohnerparkausweis beantragen
- Bewohnerparkausweis: Neuausstellung wegen Änderung der Personen-, Adress- oder Kfz-Daten beantragen
- Bewohnerparkausweis: Neuausstellung wegen Verlust beantragen
- Bewohnerparkausweis: Verlängerung beantragen
- Fahrerlaubnis: Anhängerklasse E beantragen
- Fahrzeugkennzeichen erhalten
- Feinstaubplakette beantragen
- Führung eines Fahrtenbuches anordnen
- Kraftfahrzeug: Außerbetriebsetzung beantragen
- Kraftfahrzeug: Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen
- Kraftfahrzeug: Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge beantragen
- Kraftfahrzeug: Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile beantragen
- Kraftfahrzeug: E-Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland beantragen
- Kraftfahrzeug: Ersatz der Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug nach Verlust beantragen
- Kraftfahrzeug: Ersatz der Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach Verlust beantragen
- Kraftfahrzeug: Erstzulassung oder Neuzulassung beantragen
- Kraftfahrzeug: Halterauskunft aus dem Fahrzeugregister beantragen
- Kraftfahrzeug: Überlassung eines Fahrzeuges bescheinigen lassen
- Kraftfahrzeug: Wiederzulassung bei Halterwechsel beantragen
- Kraftfahrzeug: Wiederzulassung ohne Halterwechsel (Ummeldung) beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Drittstaat) beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung melden
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I Genehmigung für die Bauart von Fahrzeugteilen beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Änderung melden
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz bei Diebstahl/Verlust beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Änderung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Ausfuhrkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Ausstellung als Wiederholungsschild beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Erstmalige Reservierung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Grünes Kennzeichen für ein steuerbefreites Kraftfahrzeug beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Oldtimerkennzeichen (älter als 30 Jahre) beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen) für ein vor 30 oder mehr Jahren zugelassenes Fahrzeug beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Oldtimerkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Verlängerung der Wunschkennzeichen-Reservierung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Wunschkennzeichen-Reservierung beantragen
- Kraftfahrzeugsteuer Erhebung
Formulare
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin:
- Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr)
- Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Sprechzeiten ohne Termin:
- Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
