Binnenfischereistatistik: Daten zur Einzelgewässerstatistik melden

Volltext

Die Fischereiberechtigten der Binnengewässer müssen nach Abschluss des Jahres bis zum 31. Januar für jedes Fischereigewässer jeweils eine Meldung zu den monatlichen Ergebnissen der fischereilichen Bewirtschaftung an die obere Fischereibehörde geben (Fischereistatistik).

Die betrifft:

  • Fangaufwand nach Fanggeräten, 
  • Arten und Mengen der gefangenen Fische, 
  • durchgeführte Besatzmaßnahmen.

Voraussetzungen

Sie müssen Pächter oder Eigentümer von Binnengewässern oder Fischereirechten in Mecklenburg-Vorpommern sein.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sie melden für Ihr Unternehmen für jedes Fischereigewässer monatsweise Daten zu Fangaufwand und Fängen sowie zu durchgeführten fischereilichen Besatzmaßnahmen.

Bearbeitungsdauer

Die übermittelten Daten werden auf Plausibilität geprüft und dann für die Binnenfischereistatistik registriert. 

Fristen

Die Meldung muss jeweils bis spätestens 31. Januar für das vorangegangene Jahr erfolgen.

Anzeigefrist / Anmeldefrist oder Ähnliches (für das vorangegangene Jahr) :

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V

Fachlich freigegeben am

04.07.2025

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V, Dezernat 710