Adresse
Die für den Gewerbebetrieb eines Pfandleihers benutzten Räume anzeigen
Allgemeine Informationen
Der Pfandleiher hat der zuständigen Behörde bei Beginn des Gewerbebetriebes anzuzeigen, welche Räume er für den Gewerbebetrieb benutzt. Ferner hat er jeden Wechsel der für den Gewerbebetrieb benutzten Räume unverzüglich anzuzeigen.
Rechtsgrundlagen
- § 2 Pfandleiherverordnung (PfandlV)
- § 8 Pfandleiherverordnung (PfandlV)
- § 9 Pfandleiherverordnung (PfandlV)
Erforderliche Unterlagen
- Anzeige
- formlose Mitteilung mit Kopie des Grundrisses
Nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.
Fristen
Die Anzeige sollte unverzüglich erfolgen.
Hinweise
Verstöße gegen die genannten Verpflichtungen sind jeweils mit einem Bußgeld bedroht.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie Stadt, große kreisangehörige Stadt oder an die Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
30.07.2015
32.2.1 Gewerbe
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Markt 15
Postanschrift
17461 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Postfach PF 3153
Telefon:
+49 3834 8536-4373
+49 3834 8536-4374
+49 3834 8536-4375
Fax:
+49 3834 8536-4372
Kontakt
Herr Dave Jacubowsky
Position: Sachbearbeiter
Tel.: | +49 3834 8536-4373 |
Fax: | +49 3834 8536-4372 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | CE 03 |
Zuständig für :
- Gewerbe anmelden
- Gaststättengewerbe Erlaubnis
- Gaststättengewerbe Erlaubnis vorläufig
- Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass
- Veranstaltung Festsetzung
- Versteigerer/Versteigerin (besonders sachkundig) - öffentliche Bestellung und Vereidigung
- Gaststättenbetrieb: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabers/ der Erlaubnisinhaberin - Anzeige
- Zur Unterrichtung im Bewachungsgewerbe anmelden
- Stellvertretungserlaubnis nach Gaststättengesetz Erteilung
- Informationspflichten für Erbringer von Dienstleistungen
- Zuverlässigkeitsüberprüfung (überwachungspflichtiges Gewerbe § 38 GewO)
- Gewerbe ummelden
- Gewerbe der Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter Erlaubnis
- Reisegewerbekarte – Änderung oder Ergänzung beantragen
- Erlaubnis für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit beantragen
- Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit beantragen
- Gewerbe abmelden
- Zur Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe anmelden
- Gewerberegisterauszug
- Gewerbsmäßige Versteigerungen - Anzeige (§ 3 VerstV)
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Reisegewerbekarte Verlängerung
- Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Bewachungsgewerbe Erlaubnis
- Versteigerergewerbe Erlaubnis
- Reisegewerbe Erlaubnis
- Die für den Gewerbebetrieb eines Pfandleihers benutzten Räume anzeigen
- Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen durch Handwerker aus anderen EU-/EWR-Staaten
- Spielhalle - Betriebserlaubnis
- Tanzveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen - Ausnahmegenehmigung
Öffnungszeiten
Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr