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Eheschließung Vollzug mit ausländischem Partner
Volltext
Für die Begründung einer Ehe, ist die standesamtliche Trauung im deutschen Rechtsbereich grundlegend erforderlich.
Bei der Prüfung der sogenannten Ehefähigkeit von ausländischen Eheschließenden (Ehefähigkeitszeugnis des Heimatstaates) kommt es darauf an, ob sich aus dem jeweiligen Heimatrecht des ausländischen Partners gesetzliche Ehehindernisse ergeben. Durch diese Prüfung soll vermieden werden, dass in Deutschland eine Ehe geschlossen wird, die im Heimatstaat des Eheschließenden unwirksam, aufhebbar, oder ungültig ist.
Die Vornahme der Eheschließung erfolgt, im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung zweier Personen, durch einen/e Standesbeamt*in.
Einzige Ausnahme bildet die Eheschließung zweier Ausländern, vor einer von der Regierung des Heimatstaates ordnungsgemäß ermächtigten Trauungsperson in der nach dem Recht dieses Staates vorgeschriebenen Form, insofern einer der Verlobten Angehöriger dieses Staates ist.
Rechtsgrundlage(n)
- §104 BGB
- § 1310 BGB
- § 1312 BGB
- § 1896 ff. BGB
- § 1903 BGB
- Art. 13 Abs. 4 Satz 1 EGBGB
- § 6 PStG
- § 11 PStG
- § 13 PStG
- § 29 PStV
- Art. 14.1 ff. PStGVwV
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)
Voraussetzungen
- Anmeldung der beabsichtigten Eheschließung
- Bei fehlenden Sprachkenntnissen ist auf Veranlassung der Eheschließenden eine dolmetschende Person mitzubringen.
- Die Eheschließenden müssen Ehemündig sein.
- Die Eheschließenden müssen Geschäftsfähigkeit (speziell natürlich Geschäftsfähig Ehegeschäftsfähig sein.
- Die Eheschließenden müssen persönlich Anwesend sein
- Der Ehe darf nach deutschem Recht, kein Ehehindernis, entgegenstehen.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
- Einzelfallabhängig, kann variieren.
- Die Kosten für die Eheschließung richten sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Vor der Eheschließung sind die Eheschließenden zu befragen, ob sich seit der Anmeldung der Eheschließung Änderungen in ihren die Ehevoraussetzungen betreffenden tatsächlichen Verhältnissen ergeben haben und ob sie einen Ehenamen bestimmen wollen.
Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden. Trauzeugen sind dabei nach deutschem Recht nicht mehr zwingend vorgeschrieben, können aber nach wie vor beteiligt werden.
Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde (Standesamt) gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.
Die rechtmäßige Eheschließung setzt h die Geschäftsfähigkeit (speziell die natürliche Geschäftsfähigkeit und die Ehegeschäftsfähigkeit) der Eheschließenden voraus, welche durch das den Standesbeamten/das Standesamt geprüft wird. Die Erklärungen der Eheschließenden, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, sind von der Standesbeamten/dem Standesbeamten im Anschluss an die Eheschließung in einer Niederschrift zu beurkunden. Die Niederschrift muss alle im Eheregister zu beurkundenden Angaben enthalten. Sie ist von den Ehegatten, den Zeugen und der Standesbeamten/dem Standesbeamten zu unterschreiben.
Eine Ehe gilt auch dann als geschlossen, wenn die Eheschließenden erklärt haben, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer kann variieren. Wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt.
Formulare
Keine
Fachlich freigegeben durch
Senator für Inneres, Referat 23 – Personenstandrecht, des Landes Bremen
Fachlich freigegeben am
13.10.2020
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Wohnsitz bzw. gewöhnliche Aufenthalt haben.
Ansprechpunkt
- Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Wohnsitz bzw. gewöhnliche Aufenthalt haben.
32.3.1 Standesamt
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Rathaus Markt
Postanschrift
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Postfach 31 53
Telefon:
+49 3834 8536-1197
(Leitende Standesbeamtin)
+49 3834 8536-1190
(Eheschließung)
+49 3834 8536-1191
(Geburten)
+49 3834 8536-1192
(Sterbefälle)
+49 3834 8536-1194
+49 3834 8536-1196
Fax:
+49 3834 8536-1193
Kontakt
Frau Carola Carstens
Tel.: | +49 3834 8536-1197 |
Fax: | +49 3834 8536-1193 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | RE 20 |
Zuständig für :
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland beantragen
- Eheschließung anmelden
- Eheschließung im Ausland - Eintrag in das deutsche Eheregister
- Eheschließung Vollzug Besondere
- Eheschließung Vollzug mit ausländischem Partner
- Eheschließung Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner
- Eheschließung Vollzug mit sorgeberechtigtem Partner
- Eheschließung Vollzug nur für deutsche Staatsbürger
- Eheurkunde aus alten Familienbüchern beantragen
- Eheurkunde beantragen
- Fehlgeburt anzeigen
- Geburt anzeigen
- Geburt im Ausland - Eintrag in das deutsche Geburtenregister
- Geburtsnamen oder vorher geführten Namen wiederannehmen
- Geburtsurkunde beantragen
- Geburtsurkunde beantragen bei Geburt im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet
- Geburtsurkunde bei Hausgeburt beantragen
- Heirat im Ausland
- Lebenspartnerschaftsurkunde - Weitere Ausfertigungen beantragen
- Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Namensführung in der Ehe
- Namensgebung
- Namensgebung - Beratung
- Standesamtliche Trauung
- Sterbefall beim Standesamt anzeigen
- Sterbeurkunde bei Sterbefall im Ausland auf einem ausländischen Seeschiff beantragen
- Sterbeurkunde bei Sterbefall im Ausland beantragen
- Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen
- Vaterschaftsanerkennung
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin:
- Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr)
- Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Sprechzeiten ohne Termin:
- Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr