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Die landesweite EhrenamtsKarte ist ein Dankeschön an alle Menschen, die sich bürgerschaftlich engagieren und so einen großen Beitrag für den Zusammenhalt in Mecklenburg-Vorpommern leisten. Die Landesregierung hat gemeinsam mit der Ehrenamtsstiftung MV und den MitMachZentralen ein attraktives Angebot zur Würdigung der Leistung der Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler im Land geschaffen. Viele Partner darunter landeseigene Einrichtungen und Wirtschaftsunternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern bieten Inhaberinnen und Inhabern der EhrenamtsKarte MV Rabatte und verschiedenste Angebote.
Die Antragstellung zur Ausgabe einer EhrenamtsKarte kann durch Vereine, Institutionen, die Kommunen und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts und durch die Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler selbst erfolgen. Die Karte ist drei Jahre gültig. Für Jugendliche ist sie ein Jahr gültig. Eine Verlängerung der EhrenamtsKarte ist mit Neuantragstellung möglich.
Umsetzung des Landtagsbeschlusses zur Drucksache 7/1209 vom 1. November 2017 „Zivilgesellschaftliches Engagement belohnen - Ehrenamtsstruktur in Mecklenburg-Vorpommern stärken“
Die EhrenamtsKarte MV erhalten Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler, die:
keine
Die ausgegebenen EhrenamtsKarten MV sind ab dem 15. August 2020 an allen teilnehmenden Standorten der Partner gültig.
Anträge sind bei der Ehrenamtsstiftung MV einzureichen. Die Anschrift lautet:
Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement
Burgstraße 9
18273 Güstrow
Tel: 03843 / 77499 0
Ansprechpartnerin: Frau Cornelia Stampnik
Tel.: 03843 / 77499 - 22
oder in der zuständigen Mitmachzentrale
Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement MV
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung MV
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung MV
Die landesweite EhrenamtsKarte ist ein Dankeschön an alle Menschen, die sich bürgerschaftlich engagieren und so einen großen Beitrag für den Zusammenhalt in Mecklenburg-Vorpommern leisten.