Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern.
Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören u. a.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe können, sofern dies beantragt wird, auch durch ein Persönliches Budget ausgeführt werden, um dem Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Der Budgetnehmer erhält anstelle einer Sachleistung in der Regel einen vereinbarten Geldbetrag, mit dem er notwendige Unterstützung selbst einkaufen und bezahlen kann.
Mindestens:
Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.
Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe haben Personen, die nicht nur vorübergehend geistig und/oder körperlich wesentlich behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind. In allen anderen Fällen (nur vorübergehende oder nicht wesentliche Behinderung) steht die Eingliederungshilfe im Ermessen des zuständigen Trägers der Sozialhilfe.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungsträger bzw. Rehabilitationsträger (z. B. der Krankenkasse, dem Rentenversicherungsträger, der Arbeitsagentur oder dem Unfallversicherungsträger) nachrangig.
Für eine Anrechnung von Einkommen und Vermögen gelten besondere sozialhilferechtliche Vorschriften.
Keine
Beratungstermin vereinbaren.
Einzelfallabhängig
Einzelfallabhängig
Unterlagen sind beim zuständigen Träger der Sozialhilfe erhältlich.
Auskünfte erteilt der örtlich zuständige Sozialhilfeträger.
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern
Besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern.