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Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis der Ingenieurkammer M-V Änderung anzeigen
Volltext
Nur in das Verzeichnis der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern eingetragene Gesellschaften dürfen im Namen oder in der Firma die geschützte Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur/Beratende Ingenieurin" führen.
- Jede Änderung des Gesellschaftsvertrages, der Satzung, der Liste der Gesellschafter oder Eintragung in das Handelsregister der Ingenieurkammer M-V ist unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
- Jede Änderung des Partnerschaftsvertrages, der Zusammensetzung der Partner (Liste der Partner) oder der Eintragung in das Partnerschaftsregister der Ingenieurkammer M-V ist unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Jede Änderung des Gesellschaftsvertrages, der Satzung, der Liste der Gesellschafter oder Eintragung in das Handelsregister der Ingenieurkammer M-V ist unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
- Jede Änderung des Partnerschaftsvertrages, der Zusammensetzung der Partner (Liste der Partner) oder der Eintragung in das Partnerschaftsregister der Ingenieurkammer M-V ist unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Weiterführende Informationen
Informationen zur Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern inklusive Satzungen:
Hinweise (Besonderheiten)
Angezeigte auswärtige Gesellschaften (Ingenieure) werden in einem gesonderten Verzeichnis geführt.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
15.11.2019
Zuständige Stelle
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Telefon: 0385/558360
Fax: 0385/55836-30
E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de
Ansprechpunkt
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Telefon: 0385/558360
Fax: 0385/55836-30
E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 9 - 12 Uhr
Dienstag: 13 - 15 Uhr
Donnerstag: 13 - 18 Uhr
Kosten
Verwaltungsgebühr (Antragsgebühr) : EUR 200,00
Verwaltungsgebühr (Eintragungsgebühr) : EUR 250,00
Verwaltungsgebühr (jährliche Listenführungsgebühr) : EUR 200,00
Verwaltungsgebühr (Gebühr für die Löschung der Eintragung) : EUR 150,00