Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.
Wenn Ihr Unternehmen Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber erbringt, können Sie Ihre Rechnungen elektronisch über die ERechnungseingangsplattformen stellen. Das betrifft Rechnungen an folgende Stellen:
Folgende Übertragungskanäle können Sie für das Einreichen der elektronischen Rechnung nutzen:
Ihre Rechnungen werden automatisiert auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Anschließend werden sie den öffentlichen Adressaten anhand der LeitwegID bereitgestellt. Die LeitwegID bekommen Sie von Ihrem Auftraggeber, sie muss in der elektronischen Rechnung angegeben werden.
Sie können den Status Ihrer elektronischen Rechnung jederzeit über Ihr Zugangskonto einsehen. Damit Sie Ihre Rechnungen elektronisch einreichen können, müssen diese bestimmte Anforderungen erfüllen. Sie müssen
Ab dem 27.11.2020 sind Sie verpflichtet, Ihre Rechnungen elektronisch zu stellen, wenn Sie Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung auf Bundesebene erbringen. Davon ausgenommen sind nur Rechnungen, die
Bitte beachten Sie, dass Sie als Rechnungssteller elektronische Rechnungen zehn Jahre lang digital und revisionssicher archivieren müssen.
Die Pflicht ERechnungen entgegenzunehmen und zu verarbeiten, tritt für Bundesländer spätestens am 18.04.2020 (gegebenenfalls vorher entsprechend der jeweiligen ERechnungsverordnung auf Landesebene) in Kraft.
Bitte beachten Sie:
Ab dem 1.8.2020 erreichen Sie die Support-Hotline der Zentralen Rechnungseingangsplattform (ZRE) unter der Rufnummer 030 25984436.
Keine
Hinweis: Wenn Sie einen Dienstleister zur Übermittlung von Rechnungen wählen, können Kosten durch diesen Dienstleister anfallen.
Ihre Rechnungen können Sie per E-Mail senden, direkt hochladen, per Weberfassung manuell erstellen oder künftig mittels PEPPOL versenden. Das PEPPOL eDelivery Network ist ein europäische Transportnetzwerk für den Austausch von Doku-menten mit der öffentlichen Verwaltung. In jedem Fall müssen Sie sich vorher bei der jeweiligen E-Rechnungseingangsplattform registrieren.
Bei der Registrierung müssen Sie folgende Daten hinterlegen:
Wenn Sie Ihre Rechnungen über die E-Rechnungseingangsplattformen übermitteln möchten:
Folgende Formate sind für rechnungsbegründende Anlagen zulässig:
Wenn Sie Ihre Rechnung manuell über die E-Rechnungseingangsplattformen erstellen, dürfen Sie maximal 200 rechnungsbegründende Anlagen (insgesamt maximal 15 MB) anhängen.
Es gelten die mit Ihrem Auftraggeber vereinbarten Rechnungsfristen.
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Ein Standard für die elektronische Rechnungsstellung ist der Stan-dard XRechnung. Der Standard wurde von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) herausgegeben. XRechnung ist eine Kon-kretisierung ("Core Invoice Usage Specification" bzw. "CIUS") der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und steht nicht in Konkurrenz zur europäischen Norm.
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Rechnungen an öffentliche Auftraggeber können Sie vollständig elektronisch über die E-Rechnungseingangsplattformen des Bundes und einiger Länder übermitteln.