Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Familienhebammen
Allgemeine Informationen
Die kostenfreie Unterstützung durch Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Familienhebammen richtet sich an Familien, die sich in einer besonderen Lebenslage befinden. Die Vermittlung erfolgt über das zuständige Gesundheitsamt.
Aufgaben:
Anspechpartnerin zu Themen wie :
- Elternsein,
- Ernährung und Pflege des Babys,
- Neuorganisation des Alltags mit Kind
Unterstützung in folgenden Bereichen:
- Informationen zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation der Familien
- Motivation zur Wahrnehmung der U-Untersuchungen
- Abbau von Unsicherheiten und Ängsten
- Verletzungsprävention
- Gesunder und sicherer Babyschlaf (SIDS)
Familienhebammen und Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen:
- sind staatlich examinierte Hebammen bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen mit einer Zusatzqualifikation in Frühen Hilfen
- Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der psychosozialen, medizinischen Beratung und Begleitung der Eltern und ihrer Kinder
- Unterstützung der Familien nach Ablauf der 8. Woche nach der Geburt bis zum 1. Geburtstag des Kindes möglich
- Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen und Institutionen
Kosten
kostenfrei
(Das Landesprogramm wird gefördert durch das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern.)
Hinweise
Zuständige Stelle
Gesundheitsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
07.02.2019