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Geburtsnamen oder vorher geführten Namen wiederannehmen
Volltext
Sie haben sich scheiden lassen oder Ihre Lebenspartnerschaft beendet und möchten Ihren Namen ändern? Wenn Ihr Geburtsname oder vor der Ehe oder Lebenspartnerschaft geführter Name nicht Familienname (Ehename oder Partnerschaftsname) war, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie können Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen wieder annehmen.
- Sie können dem Ehenamen folgende Namen voranstellen oder anfügen:
- Ihren Geburtsnamen oder
- den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen.
- Sie können einen während der Ehe vorangestellten oder angefügten Begleitnamen ablegen.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Reisepass oder Personalausweis,
- bei Vorsprache bei dem Standesamt, welches das Eheregister führt zusätzlich:
- rechtskräftiges Scheidungsurteil,
- bei Vorsprache bei einem anderen Standesamt zusätzlich:
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit eingetragener Scheidung.
Voraussetzungen
- Ehescheidung oder
- Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- für die Beglaubigung oder Beurkundung einer Erklärung zur Namensführung: EUR 35,00
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einer Notarin oder einem Notar oder von einer oder einem Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Fristen
keine
Fachlich freigegeben durch
keine fachliche Freigabe
Zuständige Stelle
Zuständig ist Ihr Standesamt.
32.3.1 Standesamt
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Rathaus Markt
Postanschrift
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Postfach 31 53
Telefon:
+49 3834 8536-1197
(Leitende Standesbeamtin)
+49 3834 8536-1190
(Eheschließung)
+49 3834 8536-1191
(Geburten)
+49 3834 8536-1192
(Sterbefälle)
+49 3834 8536-1194
+49 3834 8536-1196
Fax:
+49 3834 8536-1193
Kontakt
Frau Carola Carstens
Tel.: | +49 3834 8536-1197 |
Fax: | +49 3834 8536-1193 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | RE 20 |
Zuständig für :
- Ehefähigkeitszeugnis für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland beantragen
- Eheschließung anmelden
- Eheurkunde aus alten Familienbüchern beantragen
- Eheurkunde beantragen
- Erklärung zur Namensführung von Ehegatten ohne inländischen Ehe- oder Heiratseintrag abgeben
- Fehlgeburt anzeigen
- Geburt anzeigen
- Geburt im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet: Geburtsurkunde beantragen
- Geburt im Ausland: Eintrag in das deutsche Geburtenregister beantragen
- Geburt: Ergänzende Angaben zusätzlich melden
- Geburtenregister: Beglaubigten Ausdruck (Urkunde) beantragen
- Geburtsnamen oder vorher geführten Namen wiederannehmen
- Geburtsurkunde beantragen
- Geburtsurkunde bei Hausgeburt beantragen
- Geschlecht und Vorname ändern lassen
- Lebenspartnerschaft: Aufhebung bzw. „Scheidung“ beantragen
- Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland
- Lebenspartnerschaftsurkunde: Weitere Ausfertigungen beantragen
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Namensführung in der Ehe
- Standesamtliche Trauung
- Standesamtliche Trauung - Sonstiges
- Standesamtliche Trauung bei deutschen Staatsbürgern
- Standesamtliche Trauung mit ausländischem Partner
- Standesamtliche Trauung mit geschiedenem oder verwitwetem Partner
- Standesamtliche Trauung mit sorgeberechtigtem Partner
- Sterbefall beim Standesamt anzeigen
- Sterbeurkunde als angehörige Person beantragen
- Sterbeurkunde bei Sterbefall im Ausland auf einem ausländischen Seeschiff beantragen
- Sterbeurkunde bei Sterbefall im Ausland beantragen
- Vaterschaft: Anerkennungserklärung beurkunden lassen
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin:
- Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr)
- Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Sprechzeiten ohne Termin:
- Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr