Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Der förmliche Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird durch einen Staatsangehörigkeitsausweis erbracht. Dieser Ausweis ist erforderlich für bestimmte Rechtsgeschäfte oder Rechtsverhältnisse (z.B. Adoption, Verbeamtung).
Vor der Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises oder Ausweises über die Rechtsstellung als Deutscher muss die Staatsangehörigkeitsbehörde prüfen:
Außer den Angaben zu Ihrer Person sind auch Angaben über die Personen erforderlich, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten. Bitte lassen Sie sich dazu von der zuständigen Behörde beraten.
Zum Beweis oder zur Glaubhaftmachung, dass Sie und ggf. die Personen, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten,
können zum Beispiel folgende Unterlagen in Betracht kommen:
Die Urkunden sind jeweils im Original oder als beglaubigte Kopien vorzulegen (Originalurkunden werden zurückgegeben).
Die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises ist gebührenpflichtig. Über die Höhe gibt die zuständige Behörde Auskunft.
Staatsangehörigkeitsbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt an Ihrem Hauptwohnsitz
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
19.02.2015