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Fischereischein: Zur Prüfung anmelden
Volltext
Zum Erwerb eines Fischereischeins auf Lebenszeit wird von Anglern / Sportfischern eine entsprechende Sachkundeprüfung (Fischereischeinprüfung) abgefordert.
Die Sachkundeprüfung beinhaltet die Sachgebiete allgemeine Fischkunde, spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Fanggerätekunde und Rechtskunde. Die Prüfung dauert 90 Minuten, es werden 60 Fragen (12 Fragen je Sachgebiet) im Multiple-Choice-Verfahren gestellt (drei Antwortmöglichkeiten je Frage - eine Antwort ist anzukreuzen). Bestanden hat der Prüfungsteilnehmer, der mindestens sechs Fragen je Komplex und insgesamt mindestens 45 Fragen richtig beantwortet hat.
Handlungsgrundlage(n)
Voraussetzungen
Die Teilnahme an der Prüfung ist unter Einhaltung der Anmeldefrist (7 Tage) bei der zuständigen Prüfungsbehörde anzuordnen.
Bei minderjährigen Teilnehmern ist die Einverständniserklärung eines Elternteils erforderlich.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Prüfung ist gebührenpflichtig:
- für Personen über 18 Jahre: EUR 25,00
- für Personen unter 18 Jahre: EUR 15,00.
Verfahrensablauf
- Anmeldung
- Einzahlung der Gebühr
- Teilnahme an der Prüfung
- Erteilung des Zeugnisses oder Prüfungsbescheid
Bearbeitungsdauer
- Prüfungsdauer 90 Minuten
- Auswertung der Prüfung und Erteilung des Zeugnisses oder Prüfungsbescheides (ca. 3 Arbeitstage)
Fristen
keine
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Fachlich freigegeben durch
LALLF
Fachlich freigegeben am
17.02.2021
Zuständige Stelle
Für die Durchführung der Fischereischeinprüfung sind die örtlichen Ordnungsbehörden der Ämter und amtsfreien Gemeinden zuständig. Es besteht Freizügigkeit, der Bürger kann sich bei jeder der Behörden zu einem der Prüfungstermine anmelden.
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32.5.0 Allgemeine Ordnungsaufgaben
Adresse
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Stadthaus Markt 15
Postanschrift
17461 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Postfach 31 53
Telefon:
+49 3834 8536-4343
(Bestattungswesen, Fischereiwesen, Drohnenflugerlaubnisse, Gefahrenabwehr)
+49 3834 8536-4344
(Fundbüro, Fundtiere, Haltung gefährlicher Hunde, Leinenpflicht, Gefahrenabwehr)
+49 3834 8536-4347
(Obdachlosenangelegenheiten, Gefahrenabwehr)
+49 3834 8536-4370
(Abteilungsleitung)
Fax:
+49 3834 8536-4103
Kontakt
Herr Sebastian Dahm
Position: Abteilungsleitung
Tel.: | +49 3834 8536-4370 |
Raum: | A2 04 |
Zuständig für :
- Änderung der Daten des Hundehalters eines gefährlichen Hundes melden
- Angriffe durch Tiere melden
- Bestattungsangelegenheiten regeln
- Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer anzeigen
- Fischereiabgabe zahlen
- Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (neu, Ersatz, Umtausch)
- Fischereischein: Zur Prüfung anmelden
- Förderung: Zuwendung für die Kastration oder Sterilisation freilebender herrenloser Katzen beantragen
- Fundsachen melden und Nachfrage stellen
- Fundtier anzeigen und unterbringen lassen
- Gefahren abwehren
- Hilfsangebote für wohnungslose Personen finden
- Hundehaltung Anmeldung
- Hundehaltung: Abmeldung beantragen
- Hundehaltung: Befreiung beantragen
- Hundehaltung: Befreiung vom Leinen- und Maulkorbzwang beantragen
- Hundehaltung: Erlaubnis für die Haltung eines gefährlichen Hundes beantragen
- Schornsteinfegerangelegenheiten regeln
- Tierkadaver beseitigen
- Vergleichbarkeitsprüfung Fischereischeine anderer Bundesländer
- Wild- und Jagdschaden: Feststellung des Ersatzes beantragen
- Zeitlich befristeten Fischereischein, Urlaubsfischereischein und Touristenfischereischein (ohne Ablegen einer Sachkundeprüfung) beantragen
Formulare
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin:
- Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr)
- Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Sprechzeiten ohne Termin:
- Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr