Förderung: Ausgleichszahlungen für Beschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung in Natura 2000-Gebieten gewähren

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Was wird gefördert?

Das Land MV fördert gemeinsam mit der EU den finanziellen Ausgleich für den Erhalt von Lebensraumtypen und Arten durch Vorgaben zur Bewirtschaftung der Flächen und für den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel gemäß der Pflanzenschutzanwendungsverordnung mit einem Zuschuss.

Gefördert werden landwirtschaftliche Flächen, die in der ausgewiesenen Kulisse in MV liegen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden

  • natürliche oder juristische Personen
  • oder Vereinigungen natürlicher oder juristischer Personen unabhängig von der Rechtsform, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses oder einer nicht rückzahlbaren Zuweisung gewährt.

Erforderliche Unterlagen

Antragstellung erfolgt über die onlie Antragstellung Projektförderung (IAP)

Voraussetzungen

  • Antragsteller müssen eine Unternehmensnummer (BNR-ZD), die vom zuständigen staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt vergeben wird sowie ein PIN haben.
  • beantragte Flächen müssen in der Natura 2000 Kulisse liegen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Ihren Antrag stellen Sie online über die Antragstellung Projektförderung (IAP). Sie können sich vor Antragstellung auch weitere Informationen im für Sie zuständigen staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt holen.
 

Antragstellung:

Das zuständige staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt prüft Ihren Antrag. Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, bei negativer Entscheidung erhalten Sie eine Ablehnungsbescheid.

Den Zuschuss erhalten Sie nach Ablauf des Verpflichtungsjahr bis spätestens zum 30.06 des Folgejahres.

Bearbeitungsdauer

Die Entscheidung und Auszahlung der geförderten Beträge erfolgt spätestens bis zum 30.06 des auf die Antragstellung folgenden Jahres.

Fristen

Der Förderantrag für das FP 534 ist vor Beginn der Verpflichtung (01.01.) zu stellen.

Der Zahlungsantrag für das FP 536 ist bis zum 15.05. des Antragsjahres zu stellen. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Richtlinie ab Punkt 7.

Laufzeit der Förderung:

Rechtsbehelf

Widerspruch

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

20.02.2020

Zuständige Stelle

Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU)