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Zuwendungszweck
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Teilnahme gewerblicher Unternehmen an Messen und Ausstellungen im In- und Ausland.
Startup-Unternehmen werden mit einer Pauschale in Höhe von 2.000 EUR für ihre Messebeteiligung unterstützt.
Die verbindliche Anmeldung bei der Messe darf generell erst nach Erhalt der Eingangsbestätigung des Landesförderinstitutes erfolgen.
Gegenstand der Zuwendung
Ziel der Zuwendung ist es, kleinen und mittleren Unternehmen die Teilnahme als Aussteller an nationalen und internationalen Messen zu ermöglichen.
Messen, die in Mecklenburg-Vorpommern stattfinden, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft (< als 250 Mitarbeiter).
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Gefördert werden die Ausgaben für die Standflächenmiete.
KMU mit < 50 Mitarbeiter erhalten 50 % , max. 6.000 EUR
KMU mit < als 250 Mitarbeitern erhalten 40 %, max. 6.000 EUR
der Ausgaben für die Standflächenmiete als Zuwendung.
Ausgaben für die Standflächenmiete unter 1.000 Euro sind von der Förderung ausgeschlossen - Bagatellgrenze.
Startup-Unternehmen
Kleine Unternehmen, die zum Zeitpunkt des Beginns der Messe nicht älter als fünf Jahre sind (Zeitpunkt des Beginns der gewerblichen Tätigkeit laut Gewerbeanmeldung), erhalten eine Pauschale für Ihre Messebeteiligung in Höhe von 2.000 Euro. Dieser Betrag muss nicht zurückgezahlt werden. Es gilt für Startup-Unternehmen keine Bagatellgrenze.
Vor einer verbindlichen Anmeldung bei der Messe ist beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) zunächst ein schriftlicher formloser Antrag auch online ausreichend.
Die verbindliche Anmeldung bei der Messe darf erst nach Erhalt der Eingangsbestätigung des Landesförderinstitutes erfolgen.
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstraße 213
19063 Schwerin
Telefon: 0385 6363-0
Mit der Eingangsbestätigung des LFI werden folgende Unterlagen angefordert, die auf der Internetseite www.lfi-mv.de hinterlegt sind:
Antragsteller sind kleine oder mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 250 Beschäftigten.
keine
siehe "Erforderliche Unterlagen"
Die Erstellung des Zuwendungsbescheides erfolgt, wenn die Originalrechnung der Messegesellschaft und der Original-Zahlungsnachweis im LFI vorliegen. Die Fördermittel werden ausgezahlt nach Vorlage des Verwendungsnachweises (mit Mittelanforderung).
Die verbindliche Anmeldung bei der Messe darf erst nach Erhalt der Eingangsbestätigung des Landesförderinstitutes erfolgen.
Fristen sind im Rahmen der Antragstellung beim Landesförderinstitut und bei der Einreichung des Verwendungsnachweises (mit Mittelanforderung) zu beachten.
Beim Landesförderinstitut kann ein schriftlicher, formloser Antrag auch online gestellt werden.
Die verbindliche Anmeldung bei der Messe darf erst nach Erhalt der Eingangsbestätigung des Landesförderinstitutes erfolgen.
Mit der Eingangsbestätigung des Landesförderinstitutes werden alle für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen und Angaben des Antragstellers abgefordert. Die auszufüllenden Unterlagen sind auf der Internetseite des LFI www.lfi-mv.de hinterlegt.
Informationen zur Messeförderung in Mecklenburg-Vorpommern sind auf den Internetseiten
www.stk.regierung-mv.de zu finden.
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstraße 213
19063 Schwerin
Telefon: 0385 6363-0
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstraße 213
19063 Schwerin
Telefon: 0385 6363-0
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern, Referat Außenwirtschaft und Messen
Wenn Sie sich auf einer Messe in Deutschland oder im Ausland präsentieren möchten, können Sie einen Antrag auf Förderung beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern stellen.