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Zuwendungszweck
Das Land gewährt zur Umsetzung des Landesprogramms "Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern" Zuwendungen für Projekte und Veranstaltungen, die dazu beitragen, ältere Menschen in ihrem selbstständigen und gleichberechtigten Leben in der Gesellschaft zu unterstützen. Ziel ist es, die gesellschaftspolitischen Potenziale älterer Menschen zu aktivieren und Anreize für die Weiterentwicklung in wesentlichen seniorenrelevanten Themenbereichen zu geben, die zu einer Verbesserung ihrer Lebensqualität beitragen können.
Gegenstand der Zuwendung
Gefördert werden können überregionale Veranstaltungen wie Landesseniorentage, Landeswettbewerbe und Fachtagungen, Qualifizierungsmaßnahmen für ältere Menschen wie das Qualifizierungsprogramm „seniorTrainer/-in“ sowie Maßnahmen zur Vernetzung, die das Ziel haben, ältere Menschen als Multiplikatoren zu befähigen, ehrenamtlich Projekte und Initiativen zu unterstützen und zu begleiten. Darüber hinaus werden innovative Projekte (Modellprojekte) gefördert, die ältere Menschen für ein bürgerschaftliches Engagement aktivieren oder zur Koordinierung und transparenteren Gestaltung der Beratungs- und Hilfsangebote vor Ort sowie zur Entwicklung und Erprobung von Konzeptionen zu gesellschaftspolitisch relevanten Themenstellungen mit Bezug zu älteren Menschen beitragen.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger können sein:
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Gewährt werden nicht rückzahlbare Zuschüsse als Projektförderung für einzelne, abgegrenzte Vorhaben im Wege einer Festbetragsfinanzierung als Regelfall.
In besonders begründeten Einzelfällen kann zur Unterstützung und Stärkung des ehrenamtlichen Engagements ein Festbetrag in Höhe von bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden, wenn das Interesse an der Durchführung des Projektes deutlich überwiegend beim Land liegt und der Zuwendungsempfänger nicht in der Lage ist, das Projekt mitzufinanzieren.
Als zuwendungsfähige Ausgaben werden anerkannt:
Bei Lehrgängen, Seminaren, Kursen, Konferenzen, Arbeitstagungen oder ähnlichen Veranstaltungen entsprechend Nr. 5.2 der Richtlinie
Bei sonstigen Maßnahmen entsprechend Nr. 5.3 der Richtlinie
Ausgaben für den erforderlichen Verwaltungsaufwand wie Telefon, Porto und Büromaterialien können als Verwaltungspauschale bis zu einer Höhe von 10 Prozent der unter den Buchstaben b bis d genannten Sachausgaben als zuwendungsfähig anerkannt werden.
Welche Unterlagen erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Zuwendungen werden gewährt unter der Voraussetzung, dass:
keine
Anträge auf Projektförderung können an das Landesamt für Gesundheit und Soziales gerichtet werden. Es sind die vom Landesamt für Gesundheit und Soziales bereitgestellten Antragsunterlagen zu verwenden.
durchschnittlich 8 - 12 Wochen
Anträge für das kommende Jahr können bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres gestellt werden.
Zuständig ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales
Hausanschrift:
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Erich-Schlesinger-Straße 35
18059 Rostock
Telefon: 0381 331-59000
Telefax: 0381 331-59045
E-Mail: poststelle.zentral@lagus.mv-regierung.de
Webseite: www.lagus.mv-regierung.de
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern
01.02.2020