Förderung: Vorhaben zur Regeneration von Mooren und Feuchtgebieten beantragen

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Volltext

Was wird gefördert?

Das Land gewährt Zuwendungen für

  1. investive Vorhaben zur Regeneration von Mooren und Feuchtgebieten.
    Es werden Zuwendungen für die Umsetzung von Vorhaben zur Wiedervernässung von Mooren und Feuchtgebieten, zur Wiederherstellung des Überflutungsregimes in Küstenüberflutungs- und Flusstalmooren und zur Anhebung der Wasserstände in Flurhöhe auf landwirtschaftlich genutzten Moorflächen gewährt.
  2. Planungen von Vorhaben zur Regeneration von Mooren und Feuchtgebieten
    Es werden Zuwendungen für Planungen von Vorhaben zur Regeneration von komplexen Moorlandschaften, zur Wiedervernässung von Mooren und Feuchtgebieten und zur Wiederherstellung des Überflutungsregimes in Küstenüberflutungs- und Flusstalmooren, einschließlich der erforderlichen Maßnahmen zur Zulassung des Vorhabens (Genehmigungsverfahren) gewährt.

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger können sein:

  • die Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
  • die Naturschutzstiftung Deutsche Ostsee
  • die Michael Succow Stiftung
  • Zweckverband „Schaalsee-Landschaft“
  • Wasser- und Bodenverband Mittlere Elde
  • Wasser- und Bodenverband Hellbach-Converter Niederung
  • Wasser- und Bodenverband Obere Warnow
  • Wasser- und Bodenverband Landgraben

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als Vollfinanzierung gewährt. Die Zuwendung beträgt 100 Prozent der von der Bewilligungsbehörde festgestellten zuwendungsfähigen Ausgaben.
Alle vollständig eingereichten Zuwendungsanträge, bei denen die Zuwendungsvoraussetzungen vorliegen, werden unter Anwendung der festgelegten Auswahlkriterien von der Bewilligungsbehörde bewertet.

Erforderliche Unterlagen

  • Online-Antrag
  • Nachweis Flächenverfügbarkeit (wenn Planfeststellungsbeschluss nicht vorliegt)
  • Vorhabenbeschreibung
  • Finanzierungsplan
  • Kostenschätzung
  • Lageplan
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen einer Doppelförderung

Nicht öffentliche Antragsteller müssen spätestens bis zum ersten Zahlungsantrag das Formblatt „Anlage (ZA) Angebotseinholung“ ausfüllen und zum Online-Antrag hochladen.

Voraussetzungen

Die Projektflächen müssen nachweislich freiwillig für die Umsetzung der Vorhaben verfügbar gemacht werden können. Das bedeutet, dass entweder die Zustimmung der betroffenen Eigentümer und Nutzer oder eine wasser- oder naturschutzrechtliche Genehmigung oder ein Planfeststellungsbeschluss vorliegen muss.

Mit der Umsetzung der Maßnahme darf vor der Antragstellung nicht begonnen worden sein.

Zuwendungen für Investitionen (investive Vorhaben zur Regeneration von Mooren und Feuchtgebieten) werden nur gewährt, wenn der Zuwendungsbetrag 50.000,00 EUR (netto) nicht unterschreitet. Zuwendungen für immaterielle Zuwendungen (Planungen von Vorhaben zur Regenration von Feuchtgebieten und Mooren) werden nur gewährt, wenn der Zuwendungsbetrag 10.000 EUR (netto) nicht unterschreitet.

Die Zuwendung darf nicht zu einer signifikanten Erhöhung des Wertes oder der Wirtschaftlichkeit des Betriebes des privaten Begünstigten führen.

Zuwendungen werden nur für Maßnahmen gewährt, die in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt werden.

Die zuwendungsfähigen Kosten der geförderten Maßnahme dürfen nicht bereits Gegenstand einer anderen Förderung sein. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.

Für Planungen von Vorhaben zur Regeneration von Mooren und Feuchtgebieten muss die Projektfläche größer als 50 ha und die hydrologischen, wasserwirtschaftlichen, Eigentums- oder Nutzungsverhältnisse im Projektgebiet komplex sein.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Ihren Antrag auf Förderung stellen Sie über das Online-Antragsverfahren für die Projektförderung beim Land M-V.

Bewilligungsbehörde ist das örtlich zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt.

Antragstellung:

  • Die Bewilligungsbehörde prüft Ihren Antrag formal und inhaltlich und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen nach.
  • Bei einer positiven Entscheidung wird Ihnen von der Bewilligungsbehörde ein Zuwendungsbescheid zugesandt.
  • Bei einer negativen Entscheidung erhalten Sie von der Bewilligungsbehörde einen Ablehnungsbescheid.

Bearbeitungsdauer

Über die Förderanträge wird nach dem jeweiligen Auswahlstichtag entschieden.

Fristen

Anträge können ganzjährig gestellt werden.

Die Bewilligungsbehörde entscheidet jeweils zum 28. Februar und 31. August eines jeden Jahres über die bei ihr gestellten Förderanträge.

Laufzeit der Förderung:

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

12.11.2025

Zuständige Stelle

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 2, Referat 230