Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.
Vereine, Verbände sowie soziale oder ähnliche Einrichtungen, die der allgemeinen Opferhilfe-Beratung dienen, können vom Land eine Zuwendung beantragen. Zuwendungen können für Projekte allgemeiner Opferberatungsstellen gewährt werden.
Der Antrag auf Förderung ist beim Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V zu stellen. Gefördert werden können gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Die Zuwendung wird im Rahmen einer Anteilfinanzierung in Höhe von höchstens 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Zu den Voraussetzungen für eine Förderung gehören:
keine
Anträge sind beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern einzureichen. Die Anschrift lautet:
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Erich-Schlesinger-Str. 35
18059 Rostock
Tel.: 0381/331-59000
www.lagus.mv-regierung.de
Ansprechpartnerin: Frau Julia Jonas
Tel.: 0381/ 331-59099
E-Mail: julia.jonas@lagus.mv-regierung.de
Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern
Vereine, Verbände oder Einrichtungen, die der allgemeinen Opferhilfe-Beratung dienen, können vom Land eine Zuwendung beantragen.