Förderung: Zuschuss für Schülerzeitungen beantragen

Volltext

Was wird gefördert?

Durch bereitgestellte Landesmittel des Kultur- und Wissenschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommerns durch die Landeszentrale für politische Bildung M-V (LpB MV) können Schülerzeitungsredaktionen aller Schulformen aus Mecklenburg-Vorpommern Geld beantragen, die dem Aufbau und der
redaktionellen Arbeit von Schülerzeitungsredaktionen dienen. Dabei sollen die Kinder und Jugendlichen insbesondere bei der Redaktionsorganisation, dem Vertrieb und der Öffentlichkeitsarbeit von Schülerzeitungen in den Schulen Mecklenburg-Vorpommerns unterstützt werden.

Die Anschubfinanzierung von Schülerzeitungen bzw. Schülerzeitungsredaktionen umfasst

  • technische Ausstattung (Laptop, Tablet, Drucker, Kamera, Aufnahmegerät, Software usw., soweit benötigt)
  • Druckkosten von Schülerzeitungen
  • Kosten für Redaktionssitzungen
  • Kosten für ein Redaktionswochenende für Schülerzeitungen (Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung)
  • Honorare für beratende Journalisten oder Medienpädagogen

Wie wird gefördert?

Die Schülerzeitungsredaktionen können einen nicht zurückzahlbaren Zuschuss bei der Landesinformationsstelle Schülerzeitung (LiSZ) beantragen.

Verfahrensablauf

Das ausgefüllte Antragsformular ist per Briefpost oder per E-Mail an die Bewilligungsstelle zu senden.

Formulare

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

08.01.2026

Zuständige Stelle

Bewilligungsstelle: Landesinformationsstelle Schülerzeitung (LiSZ) 

Fristen

Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden (Wenn Schülerzeitungsredaktionen für eine Anschubfinanzierung berücksichtigt werden, müssen sie die Mittel bis zum 30. November des Jahres der Bewilligung verwenden.) :

Vorlagefrist für den Verwendungsnachweis: Verwendungsnachweise der Fördermittel müssen eingereicht werden (des Folgejahres) :