Adresse
Förderung: Zuschuss für Schülerzeitungen beantragen
Volltext
Was wird gefördert?
Durch bereitgestellte Landesmittel des Kultur- und Wissenschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommerns durch die Landeszentrale für politische Bildung M-V (LpB MV) können Schülerzeitungsredaktionen aller Schulformen aus Mecklenburg-Vorpommern Geld beantragen, die dem Aufbau und der
redaktionellen Arbeit von Schülerzeitungsredaktionen dienen. Dabei sollen die Kinder und Jugendlichen insbesondere bei der Redaktionsorganisation, dem Vertrieb und der Öffentlichkeitsarbeit von Schülerzeitungen in den Schulen Mecklenburg-Vorpommerns unterstützt werden.
Die Anschubfinanzierung von Schülerzeitungen bzw. Schülerzeitungsredaktionen umfasst
- technische Ausstattung (Laptop, Tablet, Drucker, Kamera, Aufnahmegerät, Software usw., soweit benötigt)
- Druckkosten von Schülerzeitungen
- Kosten für Redaktionssitzungen
- Kosten für ein Redaktionswochenende für Schülerzeitungen (Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung)
- Honorare für beratende Journalisten oder Medienpädagogen
Wie wird gefördert?
Die Schülerzeitungsredaktionen können einen nicht zurückzahlbaren Zuschuss bei der Landesinformationsstelle Schülerzeitung (LiSZ) beantragen.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das ausgefüllte Antragsformular ist per Briefpost oder per E-Mail an die Bewilligungsstelle zu senden.
Formulare
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
08.01.2026
Zuständige Stelle
Bewilligungsstelle: Landesinformationsstelle Schülerzeitung (LiSZ)
Fristen
Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden (Wenn Schülerzeitungsredaktionen für eine Anschubfinanzierung berücksichtigt werden, müssen sie die Mittel bis zum 30. November des Jahres der Bewilligung verwenden.) :
Vorlagefrist für den Verwendungsnachweis: Verwendungsnachweise der Fördermittel müssen eingereicht werden (des Folgejahres) :
