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Das Land fördert überregionale Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung, wenn diese den kinder- und jugendgemäßen Bedürfnissen nach Erholung, gemeinsamen Unternehmungen und Bildung Rechnung tragen. Dabei sollen insbesondere sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche gefördert werden.
Antragsteller von überregionalen Maßnahmen können ausschließlich Träger der freien Jugendhilfe (Vereine/Verbände) sein. Eine Antragsstellung durch die Bürger ist nicht möglich.
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung
03.07.2019
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18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Friedrich-Engels-Platz 5-8
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Telefon:
+49 381 331-59000
+49 381 331-59045