Adresse
Zuwendungszweck
Zweck der Förderung ist die Unterstützung der von der örtlichen Bevölkerung durch lokale Aktionsgruppen betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung.
Gegenstand der Zuwendung
Zuwendungsempfänger
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
Die Lokale Aktionsgruppe schlägt den Fördersatz und die maximale Höhe der Förderung vor. Der Fördersatz beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Festlegungen hierzu trifft die Lokale Aktionsgruppe in ihrer Strategie für lokale Entwicklung.
Die mit dem Förderantrag einzureichenden Unterlagen sind in den für die Antragstellung erforderlichen Formularen genannt. Die Bewilligungsbehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, soweit dies für die Entscheidung über die Bewilligung einer Zuwendung erforderlich ist.
Das Vorhaben muss der um Umsetzung der Strategie für lokale Entwicklung der jeweiligen Lokalen Aktionsgruppe dienen.
Die Lokale Aktionsgruppe muss den Beschluss gefasst haben, das Vorhaben aus ihrem Budget zu unterstützen.
keine
Die Vorhaben zur Umsetzung der Strategie für lokale Entwicklung werden durch die lokale Aktionsgruppe nach einem von ihr festgelegten und bekannt gemachten Verfahren ausgewählt.
Förderanträge sind formgebunden und vor Beginn des jeweiligen Vorhabens bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen.
Alle vollständig eingereichten Förderanträge, bei denen die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt sind, werden entsprechend der von der lokalen Aktionsgruppe vorgelegten Vorhabenliste unter endgültiger Festsetzung der Höhe der Förderung bewilligt.
individuell
Die Lokale Aktionsgruppe legt in ihrer Strategie für lokale Entwicklung den Termin für die Einreichung der Projektideen fest.
Für das Auswahlverfahren die jeweilige Lokale Aktionsgruppe und als Bewilligungsbehörde das örtlich zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU)
Für das Auswahlverfahren die jeweilige Lokale Aktionsgruppe und als Bewilligungsbehörde das örtlich zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU)
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
19.02.2020