Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungen können Sie als öffentlich-rechtliche Körperschaft, eingetragener Verein, Verband oder Stiftung sowie als sonstige nichtkommerzielle Organisation oder Einrichtung erhalten, wenn Sie Ihren Sitz in Mecklenburg-Vorpommern (MV) haben. Sollten Sie Ihren Sitz nicht in MV haben, können Sie in Ausnahmefällen eine Zuwendung erhalten, sofern an dem Projekt überwiegend Einwohnerinnen und Einwohner aus MV teilnehmen.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Gewährt wird Ihnen ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Projektförderung im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung oder einer Anteilfinanzierung. Der Zuschuss beträgt höchstens 3.000 Euro je Projekt und soll 50 % der als zuwendungsfähig anerkannten Gesamtausgaben nicht überschreiten.
Zuwendungsfähige Ausgaben sind:
Nicht zuwendungsfähig sind:
Verwaltungsgerichtliche Klage
Ihr Projekt muss nachweislich geeignet sein, den Europagedanken zu fördern und sich mit der europäischen Integration befassen. Projekte mit im Kern kulturellem, sportlichem oder reinem Begegnungscharakter sind grundsätzlich nicht förderfähig.
Mindestens 15 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sind von Ihnen aus eigenen Mitteln oder anderen nicht-öffentlichen Mitteln wie Teilnehmerbeiträge, Sponsorengelder und Spenden zu finanzieren.
Eine Zuwendung können Sie nur über die Einreichung des vollständig ausgefüllten Antragsformulars beim Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten beantragen.
ca. 4 bis 6 Wochen
Das Antragsformular müssen Sie spätestens 6 Wochen vor Beginn des Vorhabens an das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten einreichen. Ein Vorhaben gilt als begonnen, wenn rechtliche Verpflichtungen, wie z.B. verbindliche Buchungen oder Vertragsabschlüsse, eingegangen sind.
Den Verwendungsnachweis müssen Sie innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Projektes beim Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten einreichen.
keine
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Arsenal am Pfaffenteich
Alexandrinenstraße 1
19055 Schwerin
Telefon: 0385 588-0
Telefax: 0385 588-2972
E-Mail: poststelle@im.mv-regierung.de
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 2
Arsenal am Pfaffenteich
Alexandrinenstraße 1
19055 Schwerin
Doris Junewitz
Telefon: 0385-588 2233
E-Mail: doris.junewitz@im.mv-regierung.de
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommernn
08.03.2022