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Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen zur Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres mit dem Ziel der Förderung von gesellschaftlichem Engagement und Erhöhung der individuellen Berufs- oder Studienwahlkompetenz von jungen Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.
Gegenstand der Förderung sind Projekte zur Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres in Mecklenburg-Vorpommern in den Bereichen Jugendhilfe, Denkmalpflege, Kultur, Demokratie, Flüchtlingsarbeit oder des Sports oder in Jugendbildungs- und Übernachtungsstätten nach den Regelungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (nachfolgend JFDG genannt).
Zuwendungen werden gewährt unter der Voraussetzung, dass der Zuwendungsempfänger als Träger des FSJ nach den Bestimmungen des JFDG in Mecklenburg-Vorpommern zugelassen ist und die Bestimmungen des JFDG während der Durchführung des Projektes eingehalten werden.
keine
Der formgebundene Antrag ist an das Landesamt für Gesundheit und Soziales zu richten. Der Antragsvordruck ist bei der Bewilligungsbehörde erhältlich.
Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt für die Dauer eines FSJ durch schriftlichen Bescheid.
Es liegen keine Daten zur durchschnittlichen Bearbeitungsdauer vor
Für die Inanspruchnahme gibt es keine Fristen.
Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Telefon: 0381/331-59000
Telefax: 0381/331-59045
E-Mail: poststelle.zentral@lagus.mv-regierung.de
Hausanschrift:
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Erich-Schlesinger-Str. 35
18059 Rostock
Der Ansprechpartner für die Zuständigkeit und Fachlichkeit der Förderrichtlinie lautet wie folgt:
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung
Referat IX 210: Jugend- und Schulsozialarbeit, Produktionsschulen, regionale Förderung der sozialen Teilhabe
Hausanschrift:
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Tel.: 0385/588 0
E-Mail: poststelle@sm.mv-regierung.de
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern
16.01.2020