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Zuwendungszweck
Finanzielle Unterstützung und Förderung traditioneller und umweltverträglicher Holzernteverfahren für den Einsatz von Rückepferden im Wald.
Gegenstand der Zuwendung
Gegenstand der Förderung ist das traditionelle Verfahren des Rückens oder Vorlieferns von Holz durch den Einsatz von Pferden im Wald.
Zuwendungsempfänger
Private Unternehmer jeglicher Rechtsform mit (Wohn-)Sitz in Mecklenburg-Vorpommern, die das Holzrücken mit Pferden als Dienstleistung anbieten.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Zuschuss
Grundlage der Berechnung sind die nachgewiesenen Holzmengen, die mittels Rückepferd im Wald gerückt oder vorgeliefert wurden.
Die Zuwendung wird auf schriftlichen Antrag in der von der Bewilligungsbehörde vorgegebenen Form gewährt. Anträge sind bis zum 01. Oktober des jeweiligen Kalenderjahres zu stellen. Der Antrag ist in der Bewilligungsbehörde einzureichen. Im Antrag ist die im jeweiligen Kalenderjahr anfallende Gesamtmenge an Holz anzugeben, die mit Pferden im Wald voraussichtlich gerückt oder vorgeliefert wird. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
Zuwendungen werden nur für die Holzrückung mit Pferden auf Waldflächen in M-V gewährt. Die Förderung der Holzrückung mit Pferden außerhalb des Waldes ist ausgeschlossen.
keine
Gewährung nach Prüfung der Voraussetzungen und Vollständigkeit der Unterlagen auf Antrag
individuell
Anträge sind bis zum 1. Oktober des jeweiligen Kalenderjahres bei der Bewilligungsbehörde zu stellen.
Schriftform
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V
Referat VI 210-2
Paulshöher Weg 1
19048 Schwerin
Landesforst MV AöR
Fritz-Reuter-Platz 9
17139 Malchin
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
28.10.2021