Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Wenn Sie aufgrund von körperlichen, psychischen, Sinnes- oder Lernbeeinträchtigungen besondere Hilfen bei der beruflichen Neu- oder Umorientierung benötigen, können Sie eine rehaspezifische Weiterbildung machen. Sie können Ihre Weiterbildung dann entweder
Während Ihrer Weiterbildung sind Sie sozialversichert. Die Weiterbildungskosten bezahlt die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter, sofern die Bundesagentur für Arbeit ihr zuständiger Rehabilitationsträger ist. Je nach Anspruchsvoraussetzungen steht Ihnen während der Weiterbildung Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld II zu.
Ziel der Weiterbildung ist es, zum Beispiel durch Qualifizierung Ihre Integrationschancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern und eine gesundheitlich angemessene Beschäftigung zu realisieren. Folgende Maßnahmen sind möglich:
Reha-Vorbereitungslehrgang (RVL)
Im RVL erhalten Sie Unterstützungsangebote, die Sie auf eine Umschulung vorbereiten. Darüber hinaus werden Sie bei der Suche eines geeigneten Umschulungsbetriebes unterstützt. Der RVL dauert regulär 3 Monate.
Berufliche Weiterbildung mit Abschluss
Durch eine Weiterbildung mit Abschluss (=Umschulung) können Sie einen Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf erlangen. Die Umschulungszeit umfasst meist 2/3 der regulären Ausbildungsdauer des Berufsziels. Gefördert wird die gesamte Umschulungsdauer Sollten Sie Prüfungen wiederholen müssen und sich dadurch Ihre Umschulungszeit verlängern, verlängert sich auch die Förderung.
Wenn Sie eine betriebliche Umschulung absolvieren, werden Sie je nach Ihren individuellen Bedürfnissen sozialpädagogisch und zum Teil auch psychologisch begleitet. Ziel ist, dass Sie Ihre Umschulung erfolgreich abschließen und im Anschluss eine Beschäftigung am Arbeitsmarkt finden.
Eine Bildungseinrichtung begleitet Sie während der gesamten Umschulungsdauer mit Unterrichts-, Förder- und Beratungsangeboten und hilft Ihnen bei Problemen in Berufsschule und Betrieb.
Sofern Ihnen eine betriebliche Umschulung nicht möglich ist, können Sie diese in einer Bildungseinrichtung beziehungsweise einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation absolvieren.
Der theoretische Teil der Umschulung findet zum Teil in der Bildungseinrichtung beziehungsweise der Einrichtung für berufliche Rehabilitation und in Berufsschulen statt. Bestandteil der Umschulung sind auch Stütz- und Förderunterricht sowie Angebote zur Prüfungsvorbereitung. Die praktischen Teile der Weiterbildung werden von Betrieben durchgeführt, mit denen gegebenenfalls ein Umschulungs- oder Kooperationsvertrag geschlossen wird.
Berufliche Weiterbildung ohne Abschluss
Im Rahmen einer Weiterbildung ohne Abschluss können Sie Ihre Qualifikationen und Kenntnisse an die aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarktes anpassen.
Inhalt, Dauer und Ausrichtung von Weiterbildungsmaßnahmen ohne Abschluss sind vielfältig. Sie können größtenteils Kenntnisvermittlung beinhalten, aber auch die Unterstützung auf eine Arbeitsaufnahme auf dem Arbeitsmarkt ausrichten und betriebliche Phasen umfassen. Hierzu gehören auch Integrationsmaßnahmen.
Je nach Zielgruppe und Ausstattung verfügen die (Bildungs-) Einrichtungen über eigene Werkstätten, -büros und -betriebe mit behindertengerechter Arbeitsplatzgestaltung und betreuen Sie pädagogisch und zum Teil psychologisch.
Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation bieten zusätzlich Wohn- und Freizeitmöglichkeiten an und stehen für arbeitsmedizinische Fragen zur Verfügung.
Ob Sie eine rehaspezifische Weiterbildung – betrieblich unterstützt oder in einer (Bildungs-)Einrichtung – machen können, hängt unter anderem davon ab,
Bitte erfragen Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme mit der Agentur für Arbeit beziehungsweise dem Jobcenter, welche Unterlagen Sie benötigen.
Wenn Sie eine rehaspezifische Weiterbildung absolvieren möchten, gelten folgende Voraussetzungen:
Keine
Damit Sie eine rehaspezifische Weiterbildung bekommen können, müssen Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit beziehungsweise ihr Jobcenter wenden:
Wenige Tage bis mehrere Wochen
Keine
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Die Beraterin oder der Berater klärt mit Ihnen gemeinsam im Gespräch, welche die Formulare Sie ausfüllen müssen oder welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, wenn Sie für die rehaspezifische Weiterbildung in Frage kommen.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
09.10.2020