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Zuwendungszweck
Das Land gewährt Zuwendungen für Vorhaben der nachhaltigen Entwicklung von Gewässern und deren Ufer- und Niederungsbereiche sowie für Vorhaben des Hochwasser- und Küstenschutzes, des Gewässerschutzes und der Wasserwirtschaft, die ohne Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden können. Die Förderung zielt darauf ab, eine umweltverträgliche Bewirtschaftung der Wasserressourcen durch Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur und des Hochwasserschutzes als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums zu leisten.
Gegenstand der Zuwendung
Insbesondere investive und konzeptionelle Vorhaben zur naturnahen Gewässerentwicklung an Fließ- und Standgewässern, investive Vorhaben des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge, investive Vorhaben zum Grundwasserschutz, zur Sicherung der Trinkwasserversorgung und zur weitergehenden Abwasserbehandlung (siehe auch Nummer 2 der Richtlinie)
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger können juristische Personen des öffentlichen Rechts, ausgenommen das Land Mecklenburg-Vorpommern, sowie natürliche und juristische Personen des Privatrechts sein, soweit sie Träger förderfähiger Vorhaben sind (Einschränkungen für einzelne Förderbereiche entnehmen Sie bitte der Richtlinie unter Nummer 3.).
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Für konzeptionelle Projekte (siehe auch Nr. 2.9 der Richtlinie) richtet sich die Höhe der Zuwendung nach den Vorhaben, mit denen sie im Zusammenhang stehen.
Widerspruchsstelle ist das jeweilige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt als Bewilligungsbehörde, Klagen sind beim zuständigen Verwaltungsgericht einzulegen.
Ein Vorhaben kann nur gefördert werden, wenn die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie, der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie berücksichtigt werden und das Vorhaben mit den Plänen und Konzepten des Landes in Einklang steht.
Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein und das Vorhaben darf nicht begonnen sein (siehe auch Nummer 4 der Richtlinie).
keine
Für Fördermittelanträge wird ein Auswahlverfahren nach vorher festgelegten Projektauswahlkriterien durchgeführt. Im Ergebnis werden alle zur Förderung vorgesehenen Vorhaben in landesweite Listen aufgenommen (siehe auch Nr. 7.1.2 der Richtlinie).
Im Anschluss sind für diese Vorhaben die Fördermittelanträge zu präzisieren und zu vervollständigen. Danach kann der Zuwendungsbescheid erteilt werden. Ein Antrag auf vorzeitigen Vorhabenbeginn kann vorher gestellt werden.
individuell
Der Förderantrag für ein investives Vorhaben ist bis zum 30. April der Vorjahres einzureichen, der Förderantrag für ein konzeptionelles Projekt kann stets eingereicht werden, 2x jährlich zum 28. Februar und 31. August werden die Konzepte zur Förderung ausgewählt.
Ein Antrag bedarf der Schriftform.
Bewilligungsbehörden sind die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt.
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V
Referat 400
Herr Seefeldt
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin
Tel.: 0385 / 588 - 6400
Email: O.Seefeldt@lm.mv-regierung.de
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
24.01.2020