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Förderung von Beratungsleistungen im Bereich der Landwirtschaft beantragen
Allgemeine Informationen
Zuwendungszweck:
Ziel ist es, eine wettbewerbsfähige, nachhaltige umwelt- und naturschonende sowie an den Klimawandel angepasste und tiergerechte und multifunktionale Landwirtschaft zu entwickeln, die einen Beitrag zur Förderung der Biodiversität und zur Landschaftspflege leistet.
Gegenstand der Förderung:
Einzelbetriebliche Beratungsvorhaben in der Landwirtschaft mit nachstehenden Inhalten:
1. Beratungen zu Grundanforderungen der Betriebsführung oder Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand,
2. Beratung zu dem Klima und der Umwelt zugutekommenden landwirtschaftlichen Praktiken und Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen,
3. Beratung zu Maßnahmen und Anforderungen im Zusammenhang mit der Eindämmung des Klimawandels,
4. Beratung zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft und Unterstützung bei Maßnahmen zu deren Umsetzung,
5. Beratung zur Erhaltung der genetischen Ressourcen in der Landwirtschaft,
6. Beratung zu den Anforderungen oder Maßnahmen zum Wasser- und Bodenschutz,
7. Beratung zu Anforderungen zu besonders tiergerechten Haltungsverfahren,
8. Beratung zur Diversifizierung einschließlich solcher, die der nachhaltigen Regionalentwicklung dienen,
9. Beratung zu Fragen des Ökolandbaus.
Zuwendungsempfänger:
Empfänger der Beratungsleistung sind landwirtschaftliche Unternehmen und Erzeugerzusammenschlüsse. Die Auszahlung der Förderung erfolgt direkt an den Beratungsanbieter.
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung:
Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 60 % bis 100 %
Rechtsgrundlagen
Rahmenvereinbarung (Entwurf) über die Erbringung von landwirtschaftlichen Beratungsleistungen für die Region Westmecklenburg / Nordost / Südost
- GAK Schwerpunkt Beratung
- Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben
- Checkliste für die Beratung von Unternehmen
Erforderliche Unterlagen
- Anzeige eines Beratungsvorhabens
- Absichtserklärungen mit Landwirten
Voraussetzungen
- Anerkennung der Beratungsanbieter und der Beratungskräfte
- Anerkannte Beratungsinhalte
Kosten
keine
Verfahrensablauf
Über eine Rahmenvereinbarung anerkannte Beratungsanbieter stellen bei der Rechnungsstelle (Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V) einen schriftlichen Antrag auf Förderung.
Die Anträge sind mit einem einheitlichen Vordruck jährlich bis zum 31. März oder bis zum 30. September einzureichen.
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung 6
Thierfelderstraße 18
18059 Rostock
Bearbeitungsdauer
individuell
Fristen
Einreichung jährlich bis zum 31. März oder bis zum 30. September
Formulare
erhältlich beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V (LALLF)
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung 6
Thierfelderstraße 18
18059 Rostock
Ansprechpunkt
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung 6
Thierfelderstraße 18
18059 Rostock
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
21.01.2020