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Zuwendungszweck
Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes
Gegenstand der Zuwendung
Zuwendungsfähig sind Maßnahmen der Biotop- und Landschaftspflege in Mecklenburg-Vorpommern, wie z. B. Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Entwicklung, Verbesserung und gegebenenfalls Wiederherstellung landschaftstypischer besonders geschützter Biotope sowie ökologisch und landschaftlich bedeutsamer Landschaftselemente. Weiterhin zuwendungsfähig sind Maßnahmen des Artenschutzes, wie z. B. Maßnahmen zur Habitatsicherung, -gestaltung und -wiederherstellung, zur Verminderung bedeutender Todesursachen und Bestandsrückgängen besonders geschützter Arten oder Maßnahmen zur Sicherung oder Schaffung von Nistplätzen oder Quartieren für besonders geschützte Tierarten.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung und wird als nichtrückzahlbarer Zuschuss gewährt. Zuwendungen können bis zu 90 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. Weitere Hinweise sind insbesondere Punkt 4 der Förderrichtlinie zu entnehmen.
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
Weitere Unterlagen zur Beurteilung des Projekts können durch die Bewilligungsbehörde angefordert werden.
Zuwendungen werden nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Die Anträge sind bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
keine
Die Anträge sind beim örtlich zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt bzw. bei den Großschutzgebietsverwaltungen (Nationalparkämter, Biosphärenreservatsämter) einzureichen.
individuell
Mit der Ausführung der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Bewilligung und alle erforderlichen öffentlich-rechtlichen Zulassungen vorliegen. Privatrechtliche Zustimmungen bleiben hiervon unberührt.
Bewilligungsbehörden sind die örtlich zuständigen Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) oder die örtlich zuständigen Großschutzgebietsverwaltungen (Nationalparkämter, Biosphärenreservatsämter).
Bewilligungsbehörden sind die örtlich zuständigen Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) oder die örtlich zuständigen Großschutzgebietsverwaltungen (Nationalparkämter, Biosphärenreservatsämter).
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
22.01.2020