Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Zuwendungszweck
Zuwendungen zur Sicherstellung der Beratung über Risiken und den Umgang mit einer sexuell übertragbaren Infektion sowie der Aufklärung über präventive Verhaltensweisen.
Gegenstand der Zuwendung
Beratungsleistungen, Präventionsmaßnahmen, Unterstützung von HIV-Selbsthilfegruppen, aufsuchende Sozialarbeit
Zuwendungsempfänger
Gemeinnützige Träger als Träger von Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilsfinanzierung in der Regel bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
keine
4 Monate
Der Antrag ist bis zum 31. Oktober des dem Maßnahmezeitraum vorangehenden Jahres an das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V zu richten.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Die Förderung dient der Aufklärung und Beratung der Allgemeinbevölkerung zu Infektionsrisiken und präventiven Verhaltensweisen, um einer weiteren Ausbreitung der HIV-Infektion entgegenzuwirken oder sie einzudämmen.