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Zuwendungszweck
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen an Handwerks- und Industriemeister, um über eine Erhöhung der Anzahl von Existenzgründungen in Form einer Betriebsübernahme durch diese Personengruppen die Wirtschaftskraft des Landes zu stärken.
Gegenstand der Zuwendung
Gegenstand der Förderung sind einmalige nicht rückzahlbare Zuwendungen zum Lebensunterhalt an Handwerks- und Industriemeister.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind natürliche Personen, auch als Gesellschafter oder Gesellschafterin von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, die erstmalig ein bestehendes Unternehmen übernehmen und damit erstmalig eine Existenz gründen.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Rahmen der Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderung beträgt einmalig EUR 7.500,00.
Erfolgt die Betriebsübernahme gemeinsam durch mehrere Meister oder Meisterinnen, so wird für diese Betriebsübernahme insgesamt nur eine Meisterprämie gewährt.
Persönliche Voraussetzungen
Der Zuwendungsempfänger muss
Sachliche Voraussetzungen
keine
Antrag
Zuwendungen werden auf schriftlichen Antrag gewährt. Die formgebundenen Anträge sind beim Landesförderinstitut M-V (LFI), einzureichen.
Bewilligung
Bewilligungsbehörde ist ebenfalls das LFI in Schwerin. Die Bewilligung erfolgt durch schriftlichen Zuwendungsbescheid.
Auszahlung
Die Auszahlung der Meisterprämie erfolgt nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides und nach Vorlage folgender Unterlagen, die spätestens sechs Monate nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides vorzulegen sind:
Die Anträge auf Gewährung des Zuschusses sind vor der Betriebsübernahme schriftlich unter Verwendung des Vordrucks "Antragsformular" zu stellen.
Maßgeblich für den Zeitpunkt der Betriebsübernahme ist grundsätzlich der Beginn der gewerblichen Tätigkeit (gemäß Gewerbeanmeldung) in dem übernommenen Betrieb.
Mit dem Vorhaben darf auf eigenes Risiko erst begonnen werden, wenn das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern Ihren Antragseingang schriftlich bestätigt hat.
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstraße 213
19061 Schwerin
Tel.: 0385 6363-1405 oder 1413
E-Mail: info@lfi-mv.de
Postanschrift:
Postfach 160255
19092 Schwerin
Frau Krauß
Tel.: +49 385 6363 1451
Fax: +49 385 6363 1442
PC-Fax: +49 385 6363 98 1451
E-Mail: Franka.Krauss@lfi-mv.de
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
04.12.2019